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Anthroposophie / Geschichte / Was ist Rassismus?



Was ist Rassismus?

von Lorenzo Ravagli; verfasst im November 2007

Die gegenwärtige Diskussion über den Rassismusvorwurf gegen Teile des Gesamtwerkes Rudolf Steiners, die Anthroposophie oder die Waldorfpädagogik leidet unter einem grundsätzlichen Mangel. Bislang hat noch keiner der Autoren, die diesen Vorwurf gegen Steiner erheben, definiert, was er eigentlich unter Rassismus versteht oder eine kritische Diskussion unterschiedlicher Rassismusbegriffe vorgelegt. Stets wird ein nicht näher definierter Begriff vorausgesetzt, der als Maßstab dient, um Urteile zu fällen. Das mag in einer Polemik oder einer Kampagne angehen, es genügt aber nicht, wenn man eine ernst zu nehmende Auseinandersetzung führen will. Solange nicht geklärt ist, was man eigentlich unter Rassismus zu verstehen hat, kann alles Mögliche behauptet werden. Jeder Autor kann seine private Definition zugrunde legen und willkürlich darüber entscheiden, ob sie auf irgendwelche Passagen aus dem Gesamtwerk Steiners anwendbar ist oder nicht. Der folgende Beitrag soll diesem Mangel abhelfen, indem er eine inhaltvolle, starke Definition des Rassismus zur Diskussion stellt.

Politische Umstrittenheit des Rassismusbegriffs, fehlende Definitionen

Der Begriff des Rassismus ist wissenschaftlich und noch mehr politisch höchst umstritten. Was die politische Umstrittenheit anbetrifft, genügt der Hinweis auf die UN-Konferenz gegen Rassismus in Durban im Jahr 2001, die in einem Eklat endete, als die amerikanische und die israelische Delegation diese Konferenz unter Protest verließen, weil zu befürchten stand, die Politik Israels gegen die Palästinenser oder der Zionismus könnten als rassistisch verurteilt werden, wie bereits mehrfach in der Geschichte der UNO. Aus nahe liegenden Gründen gibt es keine verbindliche, allgemein anerkannte, politische Definition des Rassismus. Weder die UNO noch die EU haben den Rassismus definiert. Es gibt auch keinen deutschen Gesetzestext, der eine verbindliche Definition des Rassismus enthielte. Zwar existieren eine Reihe von einschlägigen Gesetzestexten und Konventionen, die sich gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund von Rassenzugehörigkeit richten. Sie setzen aber alle die Möglichkeit der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Rassen voraus und definieren nicht den Rassismus, sondern verbieten nur die Vorenthaltung von Rechten oder die Bevorzugung aufgrund von Rasseneigenschaften. Die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« der UNO vom 10.12.1948 etwa besagt: »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. (Art. 1) Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlecht, der Sprache, der Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder sonstigen Standes.« (Art. 2)

Die »Europäische Charta der Grundrechte vom 7. Dezember 2000 formuliert in Artikel 21:  »Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale« usw. »sind verboten.«

Das deutsche Grundgesetz betont in Art. 3, Abs. 3: »Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse« usw. »benachteiligt oder bevorzugt werden.«

Das deutsche »Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz« in der Fassung vom 14. August 2006 nennt in § 1 folgendes Ziel: »Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft« usw. »zu beseitigen. Und im § 19 heißt es: »Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft« usw. »ist unzulässig.«

Aus diesen Texten könnte man eine implizite Definition des Rassismus destillieren, wonach Rassismus in der Diskriminierung aufgrund von Rassenzugehörigkeit besteht. Unter Diskriminierung wiederum wäre die rechtliche Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund von Rasseneigenschaften zu verstehen. Diese Definition ist rein rechtlich-politisch und bezieht sich auf die Gewährung oder Vorenthaltung von Rechten. Das, was im englischen Sprachraum als »racialism« im Gegensatz zum »racism« bezeichnet wird, das heißt, ein Denken in Rassenkategorien oder die Anwendung von Rassenbegriffen, fällt nicht unter diese Definitionen. »Racialism« ist deshalb auch nicht als Diskriminierung anzusehen.

Wissenschaftliche Definitionen des Rassismus

Was die wissenschaftliche Diskussion anbetrifft, gibt es ebensowenig eine allgemein anerkannte Definition des Rassismus. Das wäre auch angesichts des pluralistischen Selbstverständnisses von Wissenschaft verwunderlich. Viele Definitionen des Rassismus sind entweder zu weit oder zu eng, entweder diffus, defizitär oder inflationär. Zu eng oder defizitär sind Definitionen, wenn sie nur auf bestimmte Erscheinungsformen des Rassismus zutreffen, auf andere aber nicht, wie zum Beispiel auf den Rassenantisemitismus, aber nicht auf den gegen die Schwarzen in einem Apartheidsystem oder einer Sklavenhaltergesellschaft gerichteten Rassismus. Zu weit sind Definitionen, wenn sie auch solche Einstellungen oder Haltungen einschließen wie Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Überzeugungen der kulturellen Überlegenheit oder monotheistische Absolutheitsansprüche, denen ein wesentliches Merkmal fehlt, um sie als rassistisch bezeichnen zu können, nämlich die Fundierung in biologischen Merkmalen.

Eine präzise Definition des Rassismus lieferte George M. Fredrickson in seinem Buch »Rassismus. Ein historischer Abriss« (Hamburg 2004). Fredrickson, einer der führenden Rassismusforscher der Vereinigten Staaten, war jahrelang Direktor des »Forschungsinstituts für vergleichende Studien zu Rasse und Ethnizität« an der Universität Stanford.

Fredrickson versteht unter Rassismus eine politische Ideologie, die auf Herrschaft abzielt oder Herrschaft rechtfertigt. Er bringt auch deutlich zum Ausdruck, dass »racialism«, das heißt, die Anwendung von Rassenkategorien, keinen Rassismus darstellt. Seiner Ansicht nach ist Rassismus »mehr als eine Theorie der Unterschiede zwischen den Menschen oder eine abschätzige Meinung über eine Gruppe, über die man keine Kontrolle hat. Er dient entweder direkt der [Rechtfertigung] einer [bestehenden] Rassenordnung oder fordert die Herstellung einer solchen, das heißt einer dauerhaften Hierarchie verschiedener Gruppen, die so die Annahme, die Gesetze der Natur oder den Willen Gottes widerspiegelt.« (S. 14; Verbesserungen der Übersetzung oder Ergänzungen zum besseren Verständnis in eckigen Klammern vom Verf.)

Fredrickson umgreift durch die Erwähnung der beiden »Annahmen« sowohl einen biologisch als auch einen religiös begründeten Rassismus, wie er etwa in den nordamerikanischen Sklavenhalterstaaten zutage trat, in denen die Sklaverei mit Hilfe von Legenden aus dem Alten Testament gerechtfertigt wurde (Verfluchung Hams durch Noah). Gelangt nun diese politische Ideologie in einer bestehenden Gesellschaft zur Herrschaft, dann liegt nach Fredrickson Rassismus vor. Er liegt vor, »wenn eine ethnische Gruppe oder ein historisches Kollektiv auf der Grundlage von Differenzen, die sie für erblich und unveränderlich hält, eine andere Gruppe beherrscht, ausschließt oder zu eliminieren versucht.« (S. 173) Ethnische Gruppen sind gesellschaftliche Gruppen, die sich selbst rassisch definieren, also als Bluts- oder Abstammungsgemeinschaften; historische Kollektive sind beispielweise Nationalstaaten, die ihre Identität über ein rassisch verstandenes Herrenvolk definieren.

Wenn man diese Definition einer Untersuchung des Gesamtwerks Rudolf Steiners zugrunde legt, wird man in diesem Werk nichts finden, auf das diese Definition zuträfe. Steiner hat nie die Beherrschung oder Eliminierung einer ethnischen Gruppe durch eine andere befürwortet oder als Ziel vorgeschlagen. Er hat auch nie eine bestehende Rassenordnung gerechtfertigt oder die Herstellung einer solchen Ordnung gefordert, eine Ordnung also, die auf eine dauerhafte Hierarchie verschiedener, rassisch verstandener Gruppen hinausgelaufen wäre.

Zum selben Ergebnis kommt man, wenn man die verbreitete Definition des Rassismus durch Albert Memmi zugrunde legt, die eher (sozial-)psychologisch ausgerichtet ist: »Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver biologischer Eigenschaften zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden des Opfers, um damit eine Aggression zu rechtfertigen.« (Albert Memmi, »Rassismus«, Frankfurt 1987, S. 151)

Auch hier ist festzustellen: Steiner ist nie als Ankläger aufgetreten, um mittels verallgemeinerter biologischer Eigenschaften eine Aggression gegen eine Gruppe oder einzelne Menschen zu rechtfertigen. Die einzige Stelle im Vortragswerk, die man hier als Gegenargument in Feld führen könnte, die das Aussterben der indianischen Urbevölkerung in Nordamerika zu erklären versucht (GA 121), rechtfertigt nicht die Ausrottung der Indianer, sondern versucht das Massensterben, das ebenfalls stattgefunden hat und das heute auf mangelnde Resistenzen gegen europäische Krankheitskeime zurückgeführt wird, zu erklären. Eine Erklärung ist aber keine Rechtfertigung. Im Übrigen tritt Steiner auch hier nicht als Ankläger auf, sondern spricht von Tragik.

Konkretisierung der Rassismusdefinition

Nun kann man diese Begriffs-Definitionen Fredricksons und Memmis aus den historischen Erscheinungen des Rassismus im 19. und 20. Jahrhundert mit einigen Merkmalen anreichern bzw. konkretisieren. Von daher ergibt sich eine inhaltvolle, »starke« Rassismusdefinition. Die folgenden sieben Merkmale des Rassismus beruhen auf einer umfangreichen Analyse der einschlägigen Texte (von Gobineau bis Rosenberg) und könnten durch Zitate aus Originalwerken belegt werden

 1. Für den Rassismus ist ein biologischer Reduktionismus konstitutiv, der den Menschen mit seinen körperlichen (Gattungs-) Merkmalen identifiziert, er erklärt den Menschen zu einem Rassewesen. Alle seelischen und geistigen Eigenschaften des Menschen werden aus den Typeneigenschaften der Rasse, der er angehört erklärt. Der Mensch ist in seinem Wesen durch die Rasseneigenschaften unentrinnbar determiniert. 2. Der Rassenbegriff ist das Fundamentalprinzip der historischen Welterklärung. Alle Erscheinungen der Geschichte werden aus der Rasse erklärt. (Kultur, Zivilisation, Religion, Wissenschaft, politische Geschichte). 3. Näher betrachtet ist die Geschichte eine Geschichte von Rassenkriegen, in denen sich die überlegenen gegen die unterlegenen (»minderwertigen«) Rassen durchsetzen. Für den Rassismus ist der Begriff des Rassenkampfes ebenso zentral wie der Begriff des Klassenkampfes für den Marxismus. Bei diesem Kampf geht es um Lebensraum, Nahrung, Fortpflanzung usw. In diesem Merkmal kommt das darwinistische oder sozialdarwinistische Element des Rassismus am deutlichsten zum Ausdruck. 4. Die Rassen, die sich gegen die anderen durchsetzen, werden als auserwählte Rassen betrachtet, die aus biologischen oder metaphysischen Gründen zur Herrschaft über alle anderen bestimmt sind (Vgl. die Definition Fredricksons). 5. Die unterschiedlichen Rassen werden in eine hierarchische,  unveränderliche Ordnung gegliedert, die entweder von Anfang an besteht, oder ein Ergebnis des darwinistischen Daseinskampfes ist. Der postulierte Rassenkampf zielt entweder auf die Errichtung einer unveränderlichen Rassenordnung oder versucht eine solche, die von Anfang an bestanden hat, aufrecht zu erhalten. 6. Die Mischung der verschiedenen Rassen ist Ursache rassischer und kultureller Dekadenz. 7. Um diese Dekadenz durch Mischung zu verhindern, werden rassenpolitische Ideen (Eugenik, Rassenzucht, Rassentrennung oder Vernichtung der als minderwertig betrachteten Rassen) propagiert (Genozid, Ethnozid).

Diese sieben Merkmale müssen in einer Weltsicht vorliegen, um sie als Rassismus bezeichnen zu können.

Anwendung des konkretisierten Begriffs auf Steiners Denken

In Steiners Denken findet sich keine der genannten sieben Auffassungen.

1. Er erklärt den Menschen nicht zu einem »Rassen«wesen. Seiner Auffassung nach muss der Mensch die ihm anhaftenden (körperlichen) »Rassen«- oder Gattungseigenschaften überwinden, wenn er sein volles Menschsein entfalten will. Das Wesen des Menschen liegt nicht in seinen körperlichen Eigenschaften, sondern in seiner geistigen Individualität. »Der Mensch ist Geist«, heißt es in der »Theosophie« lapidar. (»Theosophie«, S. 67) Dabei handelt es sich um eine allgemeine Wesensdefinition des Menschen, die auf alle Menschen zutrifft, gleichgültig, welcher Rasse sie angehören. Als Geist oder geistige Individualität befindet sich der Mensch auf dem Weg zur Freiheit. Je mehr er die Freiheit verwirklicht, um so mehr bestimmt er sich selbst und wird nicht mehr fremdbestimmt. Die Bestimmtheit durch körperliche oder »Gattungsmerkmale« ist eine Form von Fremdbestimmtheit. Bereits die »Philosophie der Freiheit« von 1894 erklärt, das Wesen des Menschen könne nicht aus Gattungseigenschaften verstanden werden oder diese machten nicht das Wesen des Menschen aus. »Der Mensch entwickelt Eigenschaften und Funktionen an sich, deren Bestimmungsgrund wir nur in ihm selbst suchen können. Das Gattungsmäßige dient ihm dabei nur als Mittel, um seine besondere Wesenheit in ihm auszudrücken. Er gebraucht die ihm von der Natur mitgegebenen Eigentümlichkeiten als Grundlage und gibt ihm [dem Gattungsmäßigen] die seinem eigenen Wesen gemäße Form. Wir suchen nun vergebens den Grund für eine Äußerung dieses Wesens in den Gesetzen der Gattung. Wir haben es mit einem Individuum zu tun, das nur durch sich selbst erklärt werden kann. [...] Es ist unmöglich, einen Menschen ganz zu verstehen, wenn man seiner Beurteilung einen Gattungsbegriff zugrunde legt. [...] Wer die Menschen nach Gattungscharakteren beurteilt, der kommt eben gerade bis zu der Grenze, über welcher sie anfangen, Wesen zu sein, deren Betätigung auf freier Selbstbestimmung beruht. Was unterhalb dieser Grenze liegt, das kann natürlich Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung sein. Die Rassen-, Stammes-, Volks- und Geschlechtseigentümlichkeiten sind der Inhalt besonderer Wissenschaften. Nur Menschen, die allein als Exemplare der Gattung leben wollten, könnten sich mit einem allgemeinen Bilde decken, das durch solche wissenschaftliche Betrachtung zustande kommt. Aber alle diese Wissenschaften können nicht vordringen bis zu dem besonderen Inhalt des einzelnen Individuums. Da wo das Gebiet der Freiheit des Denkens und Handelns beginnt, hört das Bestimmen des Individuums nach Gesetzen der Gattung auf.« (S. 238-241)

Nicht nur in seinem philosophischen, auch in seinem anthroposophischen Werk bestimmt Steiner den Menschen als geistiges Wesen. Für die »Theosophie« von 1904 ist das »Ich«, der Geist, das Wesen des Menschen. »Durch das Selbstbewusstsein bezeichnet sich der Mensch als ein selbständiges, von allem übrigen abgeschlossenes Wesen, als «Ich». [...] Leib und Seele sind die Träger des «Ich»; in ihnen wirkt es. [...] Und dieses «Ich» ist der Mensch selbst. Das berechtigt ihn, dieses «Ich» als seine wahre Wesenheit anzusehen. Er darf deshalb seinen Leib und seine Seele als die «Hüllen» bezeichnen, innerhalb deren er lebt; und er darf sie als leibliche Bedingungen bezeichnen, durch die er wirkt. Im Laufe seiner Entwicklung lernt er diese Werkzeuge immer mehr als Diener seines «Ich» gebrauchen.« (S. 19)

2. In Steiners Denken ist der schöpferische Geist das Fundamentalprinzip der Welterklärung. Während der Rassismus alles aus der Rasse erklärt, ist das Entstehen von »Rassen«unterschieden für Steiner selbst erklärungsbedürftig. Für Steiner ist »Rasse« also kein Erklärungsprinzip, da sie selbst einer Erklärung bedarf. Die meisten seiner Ausführungen über das Thema der »Rassen« bemühen sich, die Entstehung der somatischen Differenzen innerhalb der Menschheit mit Hilfe unterschiedlicher Modelle zu erklären. »Rassen« sind seiner Auffassung nach Vereinseitigungen eines allgemeinen ideellen Menschentypus, die im Paläo- oder spätestens im Mesolithikum entstanden sind, zur Zeit des Neandertalers oder Cro-Magnon-Menschen. Der Ursprung dieser Vereinseitigungen liegt letztlich im Wirken widergöttlicher Mächte (GA 121, 1910). Diese archaische Zeit und damit die leibliche, typenhafte Differenzierung der Menschheit, ist rund 10.000 Jahre vor Christus zu Ende gegangen. Von diesem Zeitpunkt ab kann der »Rassen«begriff auf die Geschichte der Menschheit keine Anwendung mehr finden. Er besitzt im Grunde auch vor diesem Zeitpunkt nur eine untergeordnete Bedeutung, denn auch davor ist die Menschheitsgeschichte im wesentlichen Geist- und Seelengeschichte, die Kulturentwicklung beginnt nicht erst in der »nachatlantischen« Zeit. Die Kulturen entwickeln sich nicht aus »Rassen«, sondern aus seelischen und geistigen Erlebnissen der Menschen. Kulturentwicklung heißt, die Naturbestimmung hinter sich lassen, über sie hinauswachsen, nicht mehr durch die Natur, sondern durch sich selbst bestimmt sein. Auch die Entstehung des Rassismus im 19. Jahrhundert wird von Steiner auf die Inspiration widerchristlicher, letztlich teuflischer Mächte zurückgeführt (GA 177, »Die spirituellen Hintergründe der äußeren Welt. Der Sturz der Geister der Finsternis«, 26.10.1917).

3. Für Steiner ist die Geschichte nicht eine Geschichte von »Rassen«kriegen, sondern eine Geschichte von Taten und Leiden der Seele und des Geistes. Sie ist vor allem eine Geschichte der Entstehung der menschlichen Freiheit. Diese Geschichte beginnt bereits auf dem »Alten Saturn«, auf dem die künftige Menschenwesenheit veranlagt wird. Die »Geheimwissenschaft im Umriss« ist eine kosmische Geschichte der Entstehungsbedingungen der menschlichen Freiheit. Die freie Menschenpersönlichkeit geht aus dem Wirken schöpferischer Geistwesen hervor und ist in dieses verflochten. Der zur Freiheit berufene Menschengeist emanzipiert sich von seinem göttlichen Ursprung, kommt zu sich selbst und wird sein eigener »Herr und Schätzer« (»Philosophie der Freiheit«, S. 116). Die Emanzipationsgeschichte der Menschheit läuft darauf hinaus, die Menschheit als Einheit zu begreifen und in jedem einzelnen Menschen den göttlichen Kern zu erkennen, den dieser in sich trägt. Sie verläuft von der Einbettung des Menschen in eine Kollektivgeistigkeit über die Befreiung von dieser Kollektivgeistigkeit zu der Entwicklung eines neuen gemeinsamen Menschheitsbewusstseins, das die Verantwortung der Menschheit für die ganze Schöpfung und die Mitgeschöpfe einschließt.

So sieht Steiner die Geschichte vor und nach 1900. Bereits 1888 bezeichnet er das Verständnis der Freiheit und die gesellschaftliche Verwirklichung dieser Freiheit als das »Barometer des Fortschritts«. »Das Barometer des Fortschrittes in der Entwicklung der Menschheit ist [...] die Auffassung, die man von der Freiheit hat, und die praktische Realisierung dieser Auffassung. Unserer Überzeugung nach hat die neueste Zeit in dieser Auffassung einen Fortschritt zu verzeichnen, der ebenso bedeutsam ist, wie jener war, den die Lehren Christi bewirkten: «es sei nicht Jude, noch Grieche, noch Barbar, noch Skythe, sondern alle seien Brüder in Christo». Wie damals die Gleichwertigkeit aller Menschen vor Gott und ihresgleichen anerkannt wurde, so bemächtigte sich in dem letzten Jahrhundert immer mehr die Überzeugung der Menschen [...] nur das für wahr [zu] halten, wozu uns unser eigenes Denken zwingt, nur in solchen gesellschaftlichen und staatlichen Formen sich [zu] bewegen, die wir uns selbst geben [...]  (GA 31, »Papsttum und Liberalismus«, S. 134; ursprünglich in: »Deutsche Wochenschrift«, 13. Juli 1888).

Weil »Rassen« nur insofern für das Verständnis von Geschichte relevant sind, als sie in einem bestimmten geschichtlichen Zeitraum entstanden sind, sind Begriffe, die sich auf diese »Rassen« beziehen, auch nur für diesen Zeitraum relevant. »Heute schon« – das heißt seit rund 10.000 Jahren, hat der Kulturbegriff den Rassenbegriff abgelöst. »Deshalb sprechen wir auch von Kulturzeitaltern im Gegensatz zu Rassen. Alles das, was etwa verknüpft ist mit dem Rassenbegriff, ist noch Überbleibsel des Zeitraumes, der dem unseren vorangegangen ist, des atlantischen [Paläo- und Mesolithikum]. Wir leben im Zeitraum der Kulturepochen. ... Heute hat schon der Kulturbegriff den Rassenbegriff abgelöst. Daher sprechen wir von der alten indischen Kultur, von welcher die Kultur, die uns in den Veden angekündigt wird, nur ein Nachklang ist. Die uralt-heilige indische Kultur ist die erste Morgenröte der nachatlantischen Kultur, sie folgt unmittelbar auf die atlantische Zeit.« (Die hier genannte uralt-indische Kultur ist nach Steiners Auffassung im 8. Jahrtausend vor Christus entstanden. GA 104, »Die Apokalypse des Johannes«, 20. Juni 1908, S. 69) Das heißt, der Kulturbegriff ist der Begriff, mit dem allein die Geschichte der vergangenen 10.000 Jahre beschrieben und verstanden werden kann. Im selben Jahr macht Steiner deutlich, dass nur noch in einem solchen Sinn von Rassen gesprochen werden kann, dass der Rassenbegriff seine Bedeutung verliert. »Es hat [...] schon gegenüber der heutigen Menschheit keinen rechten Sinn mehr, von einer bloßen Rassenentwicklung zu sprechen. Von einer solchen Rassenentwicklung im wahren Sinne des Wortes können wir nur während der atlantischen Entwicklung sprechen. [...] In unserer Zeit wird der Rassenbegriff in einer gewissen Weise verschwinden, da wird aller von früher her gebliebene Unterschied nach und nach verschwinden. [...] Wir können noch von Rassen sprechen, aber nur in einem solchen Sinn, dass der eigentliche Rassenbegriff seine Bedeutung verliert.« (GA 105, Welt, Erde und Mensch, 16.08.1908, S. 183-184)

4. Für Steiner gibt es keine auserwählten »Rassen«, die zur Herrschaft über alle anderen bestimmt wären. Rasse ist für ihn kein sozial oder politisch konstitutives Prinzip. Wo ein solches propagiert wird, sieht er in ihm eine Niedergangserscheinung der Menschheit, den Ausdruck einer »urrektionären Weltanschauung«. Seine »Dreigliederungsidee« betrachtet als konstitutives Prinzip für die Beziehungen von Mensch zu Mensch die Gleichheit, die Demokratie, die gleichberechtigte Partizipation am politisch-gesellschaftlichen Leben, für das geistig-kulturelle Leben der Gesellschaft die Freiheit und für die ökonomischen Beziehungen die Brüderlichkeit. In den »Kernpunkten«, seinem gesellschaftstheoretischen Hauptwerk, taucht der Rassenbegriff überhaupt nicht auf. Das Werk erteilt jeglicher Art von  Rassenpolitik eine eindeutige Absage.

5. Steiner postuliert oder fordert keine hierarchische, unveränderliche Ordnung von»Rassen«. Alle »Rassen« sind für ihn Vereinseitigungen einer allgemeinen Menschenform und die Verhaftung des Menschen in den »Rassen«eigenschaften muss generell überwunden werden. Die geistige Individualität des Menschen inkarniert sich in unterschiedlichen »Rassen«, um die »Licht-« und möglicherweise »Schattenseiten aller Rassen« in sich aufzunehmen. Diese Inkarnationsreihe erfolgt in keinem hierarchischen Sinn. (GA 121). Die einzelnen somatischen Varietäten sind als Vereinseitigungen gleichwertig (ebd.).

Bereits 1901 wendet sich Steiner explizit gegen die Hierarchisierung von »Rassen« in einem Aufsatz, in dem er den Antisemitismus kritisiert: »Der Antisemitismus ist ein Hohn auf allen Glauben an die Ideen. Er spricht vor allem der Idee Hohn, dass die Menschheit höher steht als jede Form (Stamm, Rasse, Volk), in der sich die Menschheit auslebt.« (GA 31, Gesammelte Aufsätze zur Kultur- und Zeitgeschichte 1887-1901, 20. und 27. November 1901, S. 412). Die Menschheit steht höher als jede ihrer besonderen Formen, die Abwertung einer einzelnen »Rasse«, wie sie im Rassenantisemitismus zum Ausdruck kommt, ist »ein Hohn auf die Idee der Menschheit«. 1903 schreibt Steiner in einem Aufsatz über den obersten Grundsatz der theosophischen Bewegung kurz nach Übernahme der Leitung der deutschen Sektion: »Der oberste Grundsatz der Theosophischen Gesellschaft ist: ›den Kern einer brüderlichen Gemeinschaft zu bilden, die sich über die ganze Menschheit, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der Gesellschaftsklasse, der Nationalität und des Geschlechts erstreckt.‹ Dies ist sogar der einzige Grundsatz, der für die Mitglieder dieser Gesellschaft als verbindlich betrachtet wird. Alle übrigen Bestrebungen sollen ja nur Mittel zu dem großen Ziele sein, das in dieser wesentlichen Forderung ausgesprochen wird. (GA 34, S. 433, »Theosophie und Sozialismus«, 10/11.1903, Zeitschrift »Luzifer«). Auch 1912 bekräftigt er diesen Grundsatz: »Es ist jeder wirklichen Erkenntnis der Geisteswissenschaft zuwiderlaufend, wenn davon gesprochen würde, dass [...] es [...] in der Zukunft eine [...] führende Rasse geben würde [...] Heute schon sehen wir, wie im Grunde genommen die Kultur nicht mehr getragen wird von einer führenden Rasse [...], sondern wie die Kultur sich über alle Rassen ausbreitet. Und die Geisteswissenschaft soll ja gerade dasjenige sein, was ohne Unterschied der Rassen und Stämme die Kultur über die ganze Erde trägt, insofern die Kultur Geisteskultur ist. [...] Und wenn Theosophie ihren guten alten Grundsätzen treu bleiben soll, so wird sie [...] gar nicht darauf verfallen können, eine Zukunftskultur zu erhoffen von einer einzelnen besonderen Rasse. [...]  (GA 133, Der irdische und der kosmische Mensch, 20.6.1912, S. 151-153).

6. Die Mischung der »Rassen« ist für Steiner keine Ursache von Dekadenz, sondern eine zu begrüßende Folge der Menschheitsgeschichte. Insofern diese Geschichte Ausdruck geistiger Wirkungen ist, ist die Vermischung der »Rassen«, das Verschwinden der »Rassen«unterschiede auch eine Folge der Christustat. Christus hat die Menschen von der Bindung an die Blutsverwandtschaft befreit und sie über die Stammes- und »Rassen«schranken hinausgeführt, indem er eine Menschheitsreligion begründet hat, die das Bewusstsein von dem jedem Menschen eingeborenen Göttlichen erweckt. Christus ist der Überwinder der Zersplitterung der Menschheit in »Rassen«, Völker, Nationen.

Die »Geheimwissenschaft im Umriss« bringt diesen Kern des Christuswirkens 1909 präzise zum Ausdruck: »Die Menschheit ist von einer Einheit ausgegangen; aber die bisherige Erdenentwickelung hat zur Sonderung geführt. In der Christus-Vorstellung ist zunächst ein Ideal gegeben, das aller Sonderung entgegenwirkt [...] Indem zunächst in dem bloßen Gedanken erfasst wurde, dass in Christus Jesus der Idealmensch lebt, zu dem die Bedingungen der Sonderung nicht dringen, wurde das Christentum das Ideal der umfassenden Brüderlichkeit. Über alle Sonderinteressen und Sonderverwandtschaften hinweg trat das Gefühl auf, dass des Menschen innerstes Ich bei jedem den gleichen Ursprung hat. (GA 13, »Die Geheimwissenschaft im Umriss«, Berlin 1910, Kapitel: »Die Weltentwicklung und der Mensch«, S. 293-294). Bereits 1907 hat Steiner das Ziel beschrieben und begrüßt, auf das dieses Christuswirken hinausläuft: »Diese Unterschiede werden immer mehr verschwinden, je mehr das individuelle Element die Oberhand gewinnt. Es wird eine Zeit kommen, wo es keine verschiedenfarbigen Rassen mehr geben wird. [...]  Es wird dahin kommen, dass alle Rassen- und Stammeszusammenhänge wirklich aufhören. Der Mensch wird vom Menschen immer verschiedener werden. Die Zusammengehörigkeit wird nicht mehr durch das gemeinsame Blut vorhanden sein, sondern durch das, was Seele an Seele bindet. Das ist der Gang der Menschheitsentwicklung. (GA 99, »Die Theosophie des Rosenkreuzers«, 4.6.1907).

7. Steiner lehnt jegliche Form von Rassenpolitik (Rassenzucht, Rassenhygiene, Rassentrennung) als verwerflich und »urreaktionär« ab. In jenen Vorträgen, in denen er den Rassismus des 19. Jahrhunderts als Einflüsterung des Teufels charakterisiert, heißt es: »Ein Mensch, der heute von dem Ideal von Rassen und Nationen und Stammeszusammengehörigkeiten spricht, der spricht von Niedergangsimpulsen der Menschheit. [...] Denn durch nichts wird sich die Menschheit mehr in den Niedergang bringen, als wenn sich die Rassen-, Volks- und Blutsideale fortpflanzen.« (GA 177, Die spirituellen Hintergründe der äußeren Welt. Der Sturz der Geister der Finsternis, 26.10.1917, S. 203-206) Wäre damals der Ausdruck »Rassismus« bereits Bestandteil des allgemeinen Sprachgebrauchs gewesen, hätte Steiner auch sagen können: »Denn durch nichts wird sich die Menschheit mehr in den Niedergang bringen, als wenn sich der Rassismus fortpflanzt.«


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