Die Professoren weisen darauf hin, dass die angestrebte Impfpflicht verfassungswidrig ist. Sie widerspricht dem grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrecht, d.h. der Kernidee der Freiheit, auf der die gesamte Verfassung der Bundesrepublik aufruht. Es garantiert, dass niemand zum Selbstschutz gezwungen werden kann. Die Impfpflicht ist auch nicht geeignet, die zu ihrer Rechtfertigung propagierten Ziele zu erreichen. Sie gewährt weder den für eine signifikante Senkung von Infektionszahlen erforderlichen Fremdschutz, noch kann sie garantieren, dass es zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Die verfügbaren Impfungen erhöhen sogar die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, statt sie zu senken. Ihr Effekt auf den Verlauf von Erkrankungen ist marginal und sie vermögen Infektionsketten nicht zu unterbrechen. Die Impfpflicht ist nicht erforderlich, weil das Virus, gegen das sie schützen soll, inzwischen nicht gefährlicher als ein Grippevirus ist, anstelle der Impfung auch wirksame Therapien zur Verfügung stehen und es nie zu einer nennenswerten Überlastung des Gesundheitssystems durch Corona gekommen ist. Sie ist auch nicht angemessen, weil die zur Verfügung stehenden Impfstoffe nicht nur nicht sicher, sondern in hohem Grade risikobehaftet sind.
Die Verfasser stellen nicht nur Behauptungen auf, sondern untermauern sie mit einer umfangreichen Ausarbeitung, die den neuesten Stand der Forschung wiedergibt.