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Produktlinks


Selbsterkenntnis in der Geschichte

Band 1 | 1875–1952

Das Werk »Selbsterkenntnis in der Geschichte. Anthroposophische Gesellschaft und Bewegung im 20. Jahrhundert« bietet ein Jahrhundert Anthroposophie in verdichteter Form. Worum es geht, beschreibt die Einleitung.

Das Buch kann hier erworben werden. Oder in jeder Buchhandlung

Band 2 | 1953–1982

Der Zeitraum, den dieser zweite Band der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft und Bewegung umfasst, wurde von Albert Steffen und Rudolf Grosse geprägt. Albert Steffen war bis zu seinem Tod 1963 Vorsitzender der Gesellschaft.

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Band 3 | 1983–2000

Band 3 umfasst die rund zwei Jahrzehnte von 1983–2000 unter der Leitung Manfred Schmidt-Brabants. Sie sind geprägt durch den beispiellosen Aufschwung der anthroposophischen Bewegung ab den 1990er Jahren und die tiefgreifende Krise im Selbstverständnis der Anthroposophischen Gesellschaft. Das Ende des Jahrhunderts führte Bewegung und Gesellschaft an die Schwelle der Selbsterkenntnis und zur heraufdämmernden Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung.

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Corona-Schnelltests in Bayern

Wer unter dem zweiten Lockdown in Bayern Angehörige in einem Pflegeheim oder Krankenhaus besuchen will, muss einen negativen Coronatest vorlegen. Entweder einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test. Die ersteren liefern ein Ergebnis maximal innerhalb einer halben Stunde, die letzteren innerhalb mehrerer Tage. Ein Kurzbericht zu Corona-Schnelltests in Bayern.

Corona-Schnelltests in Bayern

Ein Anbieter schreibt auf seiner Webseite zu den Antigen-Schnelltests:

Zur Durchführung des Antigen-Schnelltests:

Im Anschluss an die Entnahme des Untersuchungsmaterials wird noch vor Ort ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Die Auswertung des Schnelltests sowie die Befundmitteilung erfolgen vor Ort. Bitte beachten Sie, dass die Tests keine 100-prozentige Exaktheit erlauben. Das bedeutet, dass ein Testergebnis sowohl falsch-positiv als auch falsch-negativ ausfallen kann.  Im Rahmen der Testungen informieren wir Sie gerne über die jeweiligen, von dem Testhersteller angegebenen, statistischen Wahrscheinlichkeiten eines falschen Ergebnisses.

Zu den Folgen eines positiven Befundes:

Sofern eine akute Infektion mit dem SARS-Cov-2 bzw. eine Erkrankung an COVID-19 nachgewiesen werden sollte(n), handelt es sich hierbei um eine meldepflichtige Infektion im Sinne des § 7 Abs.1 Infektionsschutzgesetz.  In diesem Fall müssen Ihre personenbezogenen Daten zusammen mit dem positiven Testergebnis von uns verpflichtend den zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet und übermittelt werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen trotz eines negativen Tests ansteckend/ infektiös sein könnten. Unser Personal klärt Sie gerne weiter auf.

Mit anderen Worten:

Das Testergebnis kann falsch sein. Das falsch-positive Ergebnis muss aber in jedem Fall dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Trotz eines negativen Tests kann man ansteckend sein. Man muss aber in jedem Fall einen negativen Test vorweisen, um einen Krankenhausbesuch machen zu können. Ob man aber wirklich negativ ist, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Der reinste Irrsinn.

Das Landratsamt Bad Windsheim teilt mit:

Nach aktuellen Infektionsschutzregelungen in Bayern wurden spezielle Besuchs- und Schutzregeln insbesondere für Pflege- und Wohneinrichtungen festgelegt. So gilt neben der verpflichtenden FFP2-Maske für den Besucher sowie Hygiene- und Abstandsregeln, dass jeder Bewohner von täglich höchstens einer Person besucht werden darf. Diese muss ein schriftliches oder elektronisches negatives Corona-Testergebnis vorweisen können. Ein Schnelltest darf höchstens 48 Stunden, ein PCR-Test maximal drei Tage alt sein. Vom 25. bis 27. Dezember darf der Schnelltest nun 72 Stunden und der PCR-Test vier Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

Ob diese Verlängerung in ganz Bayern gilt, ist mir nicht bekannt. Es ist aber von der Logik her nicht zu verstehen, warum Testresultate plötzlich über die Feriertage länger gelten als normalerweise. Warum gelten sie dann generell nicht länger – oder eben kürzer?

Ein Schnelltest kostet je nach Anbieter (Arzt, Testzentrum) zwischen 25 und 50 Euro. Die Schnelltest-Sets werden von Herstellern je nach Abnahmemenge zu 4,75–7,95 Euro pro Box mit 25 Tests verkauft oder zu 3,95–7,95 pro Box mit 10 Tests. Der bayrische Rundfunk hat Preise für durchgeführte Tests bis zu 81 Euro ermittelt. Laut Ärztekammer sollte ein Test maximal 49,83 Euro kosten.

Wenn man einen Angehörigen jeden Tag in einer Reha-Klinik besuchen will, muss man (bei 48-stündiger Gültigkeit) jeden zweiten Tag einen Schnelltest machen. Ein Beispiel: Man erhält am Sonntag um 12 Uhr ein negatives Testergebnis. Anschließend fährt man eine Stunde mit dem Auto bis zur Klinik, die Besuchszeiten zwischen 14.30 und 18 Uhr hat. Am Montag folgt ein Besuch um 14 Uhr 30. Am Dienstag ist der Test schon nicht mehr gültig, weil er um 12 Uhr abgelaufen ist. Man muss also am Dienstag vormittag einen neuen Test machen. Man erhält das Testergebnis wieder um 12 Uhr usw. In diesem Fall muss man jeden zweiten Tag einen neuen Test machen lassen. Insgesamt 15 mal im Monat (bei 30 Tagen/Monat). Kosten: zwischen 375 und 750 Euro.

Man sollte daher die Testzeit an den Besuchszeiten ausrichten. Macht man am Sonntag einen Test um 14 Uhr 30 und erhält das Ergebnis um 15 Uhr, kann man anschließend noch über die Autobahn in die Klinik brettern und den Angehörigen mit zwei Stunden Besuch erfreuen. Dieses Testergebnis gilt 48 Stunden, also bis Dienstag 15 Uhr. Besucht man den Angehörigen am Dienstag um 14 Uhr 30, kann man immerhin noch eine halbe Stunde bei ihm bleiben, weil der Test um 15 Uhr seine Gültigkeit verliert. Nimmt es die Klinik genau, wirft sie einen nach einer halben Stunde raus. Günstiger wird es erst, wenn man seinen Angehörigen nur jeden dritten Tag besucht. Dann sind es maximal 10 Tests im Monat.

Es macht übrigens keinen großen Unterschied, wenn die Testausweise keinen Zeitstempel tragen. Man gewinnt damit lediglich einen weiteren Besuch.

Außerdem: Je mehr Tests man macht, um so größer wird die statistische Wahrscheinlichkeit falsch-positiver Testergebnisse. Es kann durchaus sein, dass man in dieser Reihe von maximal 15 Tests im Monat bereits beim dritten oder vierten Test ein falsch positives Ergebnis erhält. Folge: 14-tägige häusliche Quarantäne. Immerhin spart man sich durch sie eine Menge Geld. Man kann seinen Angehörigen aber 14 Tage lang nicht mehr besuchen.

Die Rechnungen für die Schnelltests müsste die Bayrische Staatsregierung bezahlen, die diese absurden Regeln aufstellt.

Diese schreibt auf ihrer Webseite vollmundig über das »Bayrische Testangebot« seit 1. Juli 2020:

Wer kann sich testen lassen? Alle Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns ohne Symptome. Wer sich regelmäßig insbesondere aus beruflichen Gründen an einem Ort aufhält, soll ebenfalls die Möglichkeit der Testung an seinem Arbeitsort erhalten. Dabei ist es gleichgültig, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind oder gegebenenfalls auch überhaupt keine Krankenversicherung haben. – Wer trägt die Kosten? Die Kosten trägt vollständig der Freistaat Bayern. Die Abrechnung von labordiagnostischen Leistungen und der Abstrichnahme erfolgt zwischen den Ärztinnen beziehungsweise Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).

Das gilt aber offenbar nicht für Menschen, die ihre Angehörigen im Krankenhaus besuchen wollen. Heute früh startete ich einen Feldversuch bei einem Anbieter im Münchner Zentrum, bei dem ein Schnelltest 32 Euro kostet. Dort stand eine lange Schlange von Testwilligen vor dem Eingang. Wartezeit: bis zu zwei Stunden. Bei 2 Grad Kälte. Wer vorher noch nicht erkältet war, wird es danach bestimmt sein. Möglicherweise an Corona. Ich habe mich dann für einen anderen Anbieter entschieden. Kosten: 40 Euro.

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