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Selbsterkenntnis in der Geschichte

Band 1 | 1875–1952

Das Werk »Selbsterkenntnis in der Geschichte. Anthroposophische Gesellschaft und Bewegung im 20. Jahrhundert« bietet ein Jahrhundert Anthroposophie in verdichteter Form. Worum es geht, beschreibt die Einleitung.

Das Buch kann hier erworben werden. Oder in jeder Buchhandlung

Band 2 | 1953–1982

Der Zeitraum, den dieser zweite Band der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft und Bewegung umfasst, wurde von Albert Steffen und Rudolf Grosse geprägt. Albert Steffen war bis zu seinem Tod 1963 Vorsitzender der Gesellschaft.

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Band 3 | 1983–2000

Band 3 umfasst die rund zwei Jahrzehnte von 1983–2000 unter der Leitung Manfred Schmidt-Brabants. Sie sind geprägt durch den beispiellosen Aufschwung der anthroposophischen Bewegung ab den 1990er Jahren und die tiefgreifende Krise im Selbstverständnis der Anthroposophischen Gesellschaft. Das Ende des Jahrhunderts führte Bewegung und Gesellschaft an die Schwelle der Selbsterkenntnis und zur heraufdämmernden Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung.

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Der Verfassungsgerichtshof stellt Fragen

Ein österreichischer Verfassungsrichter scheint in das Lager der Querdenker übergelaufen zu sein. Kurz nach der Verabschiedung der allgemeinen Impfpflicht durch das österreichische Parlament am 20. Januar 2022 ergeht ein Schreiben des Richters Andreas Hauer an den Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mit einem Katalog von Fragen zum politischen Framing und Management der sogenannten Corona-Pandemie, das es in sich hat. Der Verfassungsgerichtshof stellt Fragen.

Verfassungsgerichtshof stellt Fragen

Österreichischer Verfassungsgerichtshof Wien

Hintergrund ist das Verordnungsprüfungsverfahren V 11 / 2022-4, das in der aktuellen Übersicht des Gerichts vom 18.1.2022 noch nicht aufgeführt ist. Laut Online-Ausgabe des Magazins Wochenblick handelt es sich um ein Prüfungsverfahren zum »kürzlich aufgehobenen Lockdown für Ungeimpfte«. Das Magazin weist darauf hin, dass die am 26. Januar erfolgte Ankündigung der österreichischen Regierung, den Lockdown nicht zu verlängern, dem Datum des Schreibens (26.01.) von Hauer entspricht. Außerdem laufe die Frist zur Beantwortung des Schreibens einen Tag (am 18. Februar) vor der Aufhebung der 2G-Regel ab.

Das geleakte Schreiben, dessen Authetizität inzwischen bestätigt wurde, dürfte den Beginn des Endes des Hygieneregimes in Österreich einleiten. Hinterfragt wird vom Richter das gesamte offizielle Coronanarrativ: Die Definition der »Fälle«, die auf dieser Definition beruhenden Statistiken, die Effizienz der »Impfungen« und Unterwerfungsmasken, die Aussagekraft und Verlässlichkeit der Testverfahren, die Hospitalisierungsraten und die Sinnhaftigkeit der »Lockdowns« sowie die Zahlen zur Sterblichkeit in der Bevölkerung. Der Richter am Verfassungsgerichtshof stellt Fragen, die als »Coronaleugner« und »Verschwörungsschwurbler« diffamierte Anhänger des gesunden Menschenverstandes seit einer gefühlten Ewigkeit aufwerfen. Werden sie vom Gesundheitsminister, dem eine Frist bis zum 18. Februar eingeräumt wird, wahrheitsgemäß beantwortet, bricht die Pandemie-Propaganda in sich zusammen. Werden sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet, ebenfalls. Möglicherweise fällt damit auch das eben erst verabschiedete Gesetz zur Impfpflicht.

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