Hintergrund ist das Verordnungsprüfungsverfahren V 11 / 2022-4, das in der aktuellen Übersicht des Gerichts vom 18.1.2022 noch nicht aufgeführt ist. Laut Online-Ausgabe des Magazins Wochenblick handelt es sich um ein Prüfungsverfahren zum »kürzlich aufgehobenen Lockdown für Ungeimpfte«. Das Magazin weist darauf hin, dass die am 26. Januar erfolgte Ankündigung der österreichischen Regierung, den Lockdown nicht zu verlängern, dem Datum des Schreibens (26.01.) von Hauer entspricht. Außerdem laufe die Frist zur Beantwortung des Schreibens einen Tag (am 18. Februar) vor der Aufhebung der 2G-Regel ab.
Das geleakte Schreiben, dessen Authetizität inzwischen bestätigt wurde, dürfte den Beginn des Endes des Hygieneregimes in Österreich einleiten. Hinterfragt wird vom Richter das gesamte offizielle Coronanarrativ: Die Definition der »Fälle«, die auf dieser Definition beruhenden Statistiken, die Effizienz der »Impfungen« und Unterwerfungsmasken, die Aussagekraft und Verlässlichkeit der Testverfahren, die Hospitalisierungsraten und die Sinnhaftigkeit der »Lockdowns« sowie die Zahlen zur Sterblichkeit in der Bevölkerung. Der Richter am Verfassungsgerichtshof stellt Fragen, die als »Coronaleugner« und »Verschwörungsschwurbler« diffamierte Anhänger des gesunden Menschenverstandes seit einer gefühlten Ewigkeit aufwerfen. Werden sie vom Gesundheitsminister, dem eine Frist bis zum 18. Februar eingeräumt wird, wahrheitsgemäß beantwortet, bricht die Pandemie-Propaganda in sich zusammen. Werden sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet, ebenfalls. Möglicherweise fällt damit auch das eben erst verabschiedete Gesetz zur Impfpflicht.