Vor 183 Jahren, am 1. November 1837, setzte Ernst August, der König von Hannover, durch ein Dekret die ein wenig liberalisierte Staatsverfassung seines Landes außer Kraft und führte die alte Ständeordnung wieder ein. Sieben seiner Untertanen, Professoren an der Universität Göttingen, wollten diesen Staatsstreich nicht hinnehmen, machte er doch einen kleinen Fortschritt in Richtung Emanzipation zunichte, den das Volk der Monarchie abgerungen hatte. Sie protestierten in einem Schreiben dagegen. Sie sollten als »Göttinger Sieben«, als Helden des liberalen Bürgertums in die Geschichte eingehen. Jenes Bürgertums, das im 19. Jahrhundert oft unter Einsatz seiner Existenz und seines Lebens gegen Thron und Altar für eine stärkere Beteiligung an der Macht, für die Abschaffung der staatlichen Zensur, für Versammlungs- und Gewerbefreiheit focht, für all jene bürgerlichen Freiheiten, die damals noch keine Selbstverständlichkeit waren, sondern Ideen, für die man kämpfen musste, wenn sie Realität werden sollten.
Die sieben Aufrechten, die damals »untertänigst« protestierten, mussten ihren Einsatz für die Freiheit teuer bezahlen: alle wurden von Ernst August, der eben erst den Thron bestiegen hatte, fristlos entlassen, drei des Landes verwiesen. Gustav Adolf Rochus von Rochow, der preußische Innenminister kommentierte damals die Maßnahmen des Königs mit den Worten:
Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, an die Handlungen des Staatsoberhauptes den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.