Philipp Kruse, der verantwortliche Anwalt, schreibt in einer Mitteilung zur Pressekonferenz:
»Sechs mutmaßlich durch mRNA-Impfungen Geschädigte und weitere Personen haben am 14. Juli 2022 Strafanzeige gegen die schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedic und impfende Ärzte erstattet. Sie werfen den angezeigten Personen unter anderem schwere und dauerhafte Verletzungen grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten vor. Ein erstes kantonales Strafverfahren gegen impfende Ärzte wurde bereits eröffnet. Die Strafanzeige umfasst rund 300 Seiten und kann mitsamt der wissenschaftlichen Beweisführung (Evidenzreport; rund 300 Seiten; zuzügl. 1‘200 Beweismittel) online eingesehen werden. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Mit dem Gang an die Öffentlichkeit wollen die Kläger verhindern, dass noch mehr Menschen durch die neuartigen und gesundheitsgefährdenden mRNA-Impfstoffe zu Schaden kommen.
Basierend auf umfangreichen Untersuchungen eines größeren Teams von Anwälten und Wissenschaftlern steht der Vorwurf im Raum, dass Swissmedic durch besagte Rechtsverletzungen ein Risiko für die öffentliche Gesundheit geschaffen hat, welches jenes von SARS-CoV-2 deutlich übersteigt und dadurch die gesundheitliche Schädigung eines unbestimmt großen Teils der Schweizer Bevölkerung in Kauf genommen hat. Die angezeigten Personen von Swissmedic tragen die Verantwortung für die folgenden strafrechtlich relevanten Verfehlungen (nicht abschließend):
- Swissmedic hat die neuartigen Arzneimittel zugelassen, obwohl die vom Gesetz verlangten Mindestvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren (Art. 7; 9a HMG);
- Swissmedic hat es versäumt, die mit der Zulassung dieser Produkte verbundenen, erheblichen Risiken adäquat zu minimieren und die Gesundheit der Konsumenten wirksam zu schützen (Art. 3 HMG);
- Swissmedic hat durch unvollständige sowie durch explizit unwahre Informationen die Öffentlichkeit über das tatsächliche Nutzen-/Risiko-Verhältnis getäuscht (Art. 1 Abs. 2 lit. a und 3 HMG).