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Selbsterkenntnis in der Geschichte

Band 1 | 1875–1952

Das Werk »Selbsterkenntnis in der Geschichte. Anthroposophische Gesellschaft und Bewegung im 20. Jahrhundert« bietet ein Jahrhundert Anthroposophie in verdichteter Form. Worum es geht, beschreibt die Einleitung.

Das Buch kann hier erworben werden. Oder in jeder Buchhandlung

Band 2 | 1953–1982

Der Zeitraum, den dieser zweite Band der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft und Bewegung umfasst, wurde von Albert Steffen und Rudolf Grosse geprägt. Albert Steffen war bis zu seinem Tod 1963 Vorsitzender der Gesellschaft.

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Band 3 | 1983–2000

Band 3 umfasst die rund zwei Jahrzehnte von 1983–2000 unter der Leitung Manfred Schmidt-Brabants. Sie sind geprägt durch den beispiellosen Aufschwung der anthroposophischen Bewegung ab den 1990er Jahren und die tiefgreifende Krise im Selbstverständnis der Anthroposophischen Gesellschaft. Das Ende des Jahrhunderts führte Bewegung und Gesellschaft an die Schwelle der Selbsterkenntnis und zur heraufdämmernden Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung.

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Eine Anklageschrift

Man benötigt moralische Maßstäbe, die nicht in diesseitigen Interessen verwurzelt sind, um angesichts der in den letzten Jahren aufgetürmten Lügengebirge nicht zu verzagen. Und einer durch Lebenserfahrung gestählten Urteilskraft, um sie zu durchschauen. Der Allgemeinmediziner Gunter Frank legt mit seinem neuen Buch Das Staatsverbrechen eine Anklageschrift vor, die von beidem zeugt. Im Resonanzraum einer harthörigen Öffentlichkeit, deren Fundament die Realitätsverweigerung ist, wird sie vermutlich kaum die ihr gebührende Beachtung finden. Das dürfte dem Autor als streitbarem Kritiker des medizinisch-industriellen Komplexes und Verfasser des Buches »Der Staatsvirus« bewusst sein, was ihn jedoch nicht daran hindert, nachzulegen, denn seiner Auffassung nach ist die Corona-Krise erst vorbei, »wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen«.

Eine Anklageschrift

Gunter Frank

Laut Frank spielte das »Staatsverbrechen«, das sich um ein Virus und seine Bekämpfung entrollt hat, auf vier Schauplätzen: den »Verbrechenskomplexen« Lockdown, Krankenhaus, Virusursprung und Impfkampagne, wobei letztere in drei Unterkomplexe zerfällt: den »Hype«, das »Menschheitsexperiment« und den »Impfzwang«.

Wirklichkeitsbeweise

Die Grundlage seines Plädoyers bilden drei »Wirklichkeitsbeweise«, die zeigen, dass durch die »neue Corona-Infektion« zu keinem Zeitpunkt eine »außergewöhnliche medizinische Situation« für die deutsche Gesellschaft drohte. Seit dem seuchenpolitischen Schwenk im März 2020, wurden alle putschartigen Einschränkungen der von der Verfassung garantierten Grundrechte stets mit dem Argument gerechtfertigt, es drohe eine »Überlastung des Gesundheitssystems«. Im Rückblick auf drei Jahre »Pandemie« widerlegt die empirische Wirklichkeit ihre Fiktion. Weder die Krankenhausbelegung, noch das Sterbegeschehen in den Coronajahren zeugen von einer medizinischen Notsituation – ebensowenig wie ein Ländervergleich. Im Jahr 2020 herrschte eine historische Unterbelegung der deutschen Krankenhäuser. Das geht aus einer Untersuchung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hervor, die bereits im April 2021 veröffentlicht wurde. Darin heißt es über die Bettenbelegung, sie sei 2020 auf einen »Allzeittiefpunkt von 67,3% (68,6% auf den Intensivstationen)« gefallen. Davon nahmen laut Leibniz-Institut 2% aller Betten bzw. knapp 4% der Intensivbetten COVID-19-Patienten in Anspruch. Zur Zeit der Winterwelle 2020/21 stieg Belegung durch COVID-Patienten auf knapp 5%. Aus den Abrechnungsdaten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ergeben sich sogar noch niedrigere Belegungszahlen, die seit dem März 2022 durch eine Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss im Bundestag bekannt sind. Trotz rund 111.000 Covid-19-Fällen wurden 2020 über 2,5 Millionen Patienten weniger stationär behandelt als 2019. Und trotz rund 276.000 Covid-19-Fällen im Jahr 2021 wurden über 2,5 Millionen Patienten weniger stationär behandelt. Aus den InEK-Daten ergibt sich sogar ein noch niedrigerer prozentualer Anteil von Covid-Patienten als vom Leibniz-Institut errechnet: 0,7 Prozent im Jahr 2020 und 1,7% im Jahr 2021. Dasselbe Bild bei den Intensivbelegungen: 2020 und 2021 lagen deutlich weniger Patienten auf Intensivstationen als 2019. Der Anteil der Covid-Patienten betrug 2020 1,3% und 2021 ca. 3,6%. Die Erhöhung im Jahr 2021 mag auch durch die Meldepraxis bedingt sein, die Frank zufolge der »organisierten Kriminalität« zuzurechnen ist. Der vielbeschworene Corona-Tsunami trat weder 2020 noch 2021 in deutschen Krankenhäusern ein. Über die historische Unterbelegung war das Bundesgesundheitsministerium seit April 2021 offiziell informiert, entwarnt wurde die Bevölkerung jedoch nicht – im Gegenteil.

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