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Selbsterkenntnis in der Geschichte

Band 1 | 1875–1952

Das Werk »Selbsterkenntnis in der Geschichte. Anthroposophische Gesellschaft und Bewegung im 20. Jahrhundert« bietet ein Jahrhundert Anthroposophie in verdichteter Form. Worum es geht, beschreibt die Einleitung.

Das Buch kann hier erworben werden. Oder in jeder Buchhandlung

Band 2 | 1953–1982

Der Zeitraum, den dieser zweite Band der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft und Bewegung umfasst, wurde von Albert Steffen und Rudolf Grosse geprägt. Albert Steffen war bis zu seinem Tod 1963 Vorsitzender der Gesellschaft.

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Band 3 | 1983–2000

Band 3 umfasst die rund zwei Jahrzehnte von 1983–2000 unter der Leitung Manfred Schmidt-Brabants. Sie sind geprägt durch den beispiellosen Aufschwung der anthroposophischen Bewegung ab den 1990er Jahren und die tiefgreifende Krise im Selbstverständnis der Anthroposophischen Gesellschaft. Das Ende des Jahrhunderts führte Bewegung und Gesellschaft an die Schwelle der Selbsterkenntnis und zur heraufdämmernden Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung.

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Enthemmung der Sprache. Philologische Notizen

Die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht entfesselt in Deutschland Gesinnungen und Denkformen, die man längst überwunden glaubte. Die Entfesselung wird befeuert durch eine Enthemmung der Sprache, die an dunkelste Zeiten erinnert.

Enthemmung der Sprache

Heilige Drei Könige bringen dem Jesuskind ihre Gaben dar, Ravenna. Wikipedia. CC BY SA 3.0 GNU FDL

Seit dem Untergang des Naziregimes waren soziale Ausgrenzungen von Menschen aufgrund körperlicher Eigenschaften mit Recht tabu. Zur Abwehr solcher Ausgrenzungen hielt die Verfassung der Bundesrepublik in ihrem Grundrechtekatalog fest: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.«

Zu fürchterlich waren die Folgerungen, die der totalitäre Staat aus dem Anspruch gezogen hatte, über seine Untertanen zu bestimmen. Sein Verfügungsanspruch war absolut, er machte nicht einmal vor dem Intimsten Halt: dem menschlichen Körper. Der Entwürdigung des Menschen durch den Staat sollte ein für alle Mal Einhalt geboten werden. Deswegen heißt es im Grundgesetz: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« Und: »Das deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft.« »Die Menschenrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.« Legislative, Exekutive und Judikative sind an sie gebunden. Sie sind die rote Linie für alle staatliche Gewalt.

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