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Produktlinks


Selbsterkenntnis in der Geschichte

Band 1 | 1875–1952

Das Werk »Selbsterkenntnis in der Geschichte. Anthroposophische Gesellschaft und Bewegung im 20. Jahrhundert« bietet ein Jahrhundert Anthroposophie in verdichteter Form. Worum es geht, beschreibt die Einleitung.

Das Buch kann hier erworben werden. Oder in jeder Buchhandlung

Band 2 | 1953–1982

Der Zeitraum, den dieser zweite Band der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft und Bewegung umfasst, wurde von Albert Steffen und Rudolf Grosse geprägt. Albert Steffen war bis zu seinem Tod 1963 Vorsitzender der Gesellschaft.

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Band 3 | 1983–2000

Band 3 umfasst die rund zwei Jahrzehnte von 1983–2000 unter der Leitung Manfred Schmidt-Brabants. Sie sind geprägt durch den beispiellosen Aufschwung der anthroposophischen Bewegung ab den 1990er Jahren und die tiefgreifende Krise im Selbstverständnis der Anthroposophischen Gesellschaft. Das Ende des Jahrhunderts führte Bewegung und Gesellschaft an die Schwelle der Selbsterkenntnis und zur heraufdämmernden Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung.

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Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien

Nils Melzer, Sonderberichterstatter beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über Folter, veröffentlichte Ende Mai seinen abschließenden Bericht zur Polizeigewalt in Deutschland während der Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen im Jahr 2021. Da Melzer im März 2022 von seinem Amt zurücktrat, ist es zugleich der letzte Bericht, den der Schweizer, soweit ersichtlich, publizierte. Der Bericht ist ein erschütterndes Dokument über die Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien in der einstigen Vorzeigedemokratie, das sich zu all den anderen, hinreichend bekannten hinzugesellt.

Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien

Melzer, der 2021 ein Buch über den Fall Assange veröffentlicht hat, wandte sich im August 2021 mit Fragen an die Bundesregierung, um von ihr Auskunft über einzelne Fälle und ein »allgemeines Muster übermäßiger Gewaltanwendung durch Strafverfolgungsbeamte gegen Demonstranten« zu erhalten, die, wie er schrieb, »offensichtlich gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Vorsorge« verstießen.

Die Antworten der Bundesregierung auf seine Fragen genügten ihm nicht, vielmehr äußerte er erneut seine tiefste Besorgnis »über die praktische Einhaltung der Verpflichtungen Deutschlands in Bezug auf das Verbot und die Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe«. Konkret ging es um sieben beispielhafte Fälle von Polizeigewalt, einen in Dresden und sechs weitere in Berlin. Zwei weitere Berliner Fälle kamen später hinzu. Melzer kritisierte in seinem Bericht die Ausflüchte der Bundesregierung, durch die sie das unangemessene Vorgehen der Polizeibeamten zu rechtfertigen suchte.

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