suche | spenden | impressum | datenschutz

Diese Webseite durchsuchen


Anzeigen

Wenn Sie auf dieser Seite keine Anzeigen sehen, haben Sie einen Adblocker installiert. Bitte fügen Sie für anthroweb.info eine Ausnahmeregel ein. Damit unterstützen Sie das unentgeltliche Angebot dieser Webseite.


Produktlinks


Selbsterkenntnis in der Geschichte

Band 1 | 1875–1952

Das Werk »Selbsterkenntnis in der Geschichte. Anthroposophische Gesellschaft und Bewegung im 20. Jahrhundert« bietet ein Jahrhundert Anthroposophie in verdichteter Form. Worum es geht, beschreibt die Einleitung.

Das Buch kann hier erworben werden. Oder in jeder Buchhandlung

Band 2 | 1953–1982

Der Zeitraum, den dieser zweite Band der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft und Bewegung umfasst, wurde von Albert Steffen und Rudolf Grosse geprägt. Albert Steffen war bis zu seinem Tod 1963 Vorsitzender der Gesellschaft.

Hier bestellen


Band 3 | 1983–2000

Band 3 umfasst die rund zwei Jahrzehnte von 1983–2000 unter der Leitung Manfred Schmidt-Brabants. Sie sind geprägt durch den beispiellosen Aufschwung der anthroposophischen Bewegung ab den 1990er Jahren und die tiefgreifende Krise im Selbstverständnis der Anthroposophischen Gesellschaft. Das Ende des Jahrhunderts führte Bewegung und Gesellschaft an die Schwelle der Selbsterkenntnis und zur heraufdämmernden Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung.

Hier bestellen


Fragwürdiges Urteil

Am 27. Juni 2022 wurde der anthroposophische Arzt Dr. Thomas Külken von einer Richterin am Amtsgericht Staufen wegen der Ausstellung angeblich falscher Atteste zur Maskenbefreiung verurteilt. Ein fragwürdiges Urteil aus vielen Gründen. Es ist (Stand 25.7.22) noch nicht in Kraft getreten. Die im Folgenden veröffentlichte Rechtfertigungsrede hielt Thomas Külken am 27. Juni 2022 beim gegen ihn angestrengten Verfahren. Ihr geht ein Bericht über die Gerichtsverhandlung und ihre Vorgeschichte voraus, den der Arzt an anderem Ort vortrug.

Fragwürdiges Urteil

Mein Name ist Thomas Külken. Ich bin als Facharzt für Allgemeinmedizin in Staufen i.Br. tätig. Das gegen mich angestrengte Verfahren wegen angeblich falscher Atteste endete vorläufig am Montag, den 27. Juni 2022 mit einer Verurteilung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ich komme dem öffentlichen Interesse entgegen und werde hier meine Rechtfertigungsrede wiedergeben. Vorausschicken möchte ich aber kurz etwas zur Vorgeschichte und zum Prozess selber.

Im Januar 2021 war die erste von insgesamt 3 Durchsuchungen meiner Praxis erfolgt – mit der Behauptung, 13 von der Polizei erfasste Atteste seien von mir ohne vorausgegangenen Patientenkontakt ausgestellt worden. Diese Behauptung wurde durch die Überprüfung meiner Aufzeichnungen und durch die Verhöre der betreffenden Patienten widerlegt, sodass das Verfahren eingestellt werden sollte. Dann aber zeigte mich ein Lehrer einer sogenannten Freien Waldorfschule an und monierte, dass die Kollegen und Schüler, die ein Attest von mir hatten, gar nicht krank seien. Daraufhin bestellte der Staatsanwalt ein medizinisches Gutachten, aufgrund dessen im Oktober 2021 ein Strafbefehl über 180 Tagessätze gegen mich erging. Auf unseren Widerspruch folgte der Prozess am Amtsgericht Staufen.

Lesen Sie weiter

nach Oben