Jüngstes Beispiel für letzteres ist der Vorstoß des brandenburgischen Landtags am 31. Januar 2019 zur Einführung eines – wahrscheinlich verfassungswidrigen – Gesetzes, das Parteien zwingend vorschreibt, bei der Kandidatenaufstellung für Wahlen nach dem Prinzip der Geschlechts-Parität zu verfahren. Entscheidend für die Aufstellung sollen nicht mehr individuelle Befähigung, politische Einstellung oder Verdienste für die Öffentlichkeit sein, sondern das Geschlecht.
Durch das Gesetz wird nicht, wie von manchen behauptet, das freie, gleiche und geheime Wahlrecht abgeschafft, denn nach wie vor und nach den gleichen Verfahren hätte der Wähler die Wahl zwischen den aufgestellten Kandidaten. Abgeschafft würde das Wahlrecht in seiner bisherigen Form, wenn nicht die Kandidaten, sondern die Wähler z. B. paritätisch zur Wahl zwangsverpflichtet oder dazu gezwungen würden, ihre Stimmen paritätisch zu vergeben.
Stattdessen wird durch das Gesetz ein neuer Rassismus eingeführt. Der alte teilte Menschen nach ihren sichtbaren körperlichen Eigenschaften in eine unterschiedliche Anzahl von Rassen ein, der neue teilt sie aufgrund ihres sexuellen Typus in zwei Rassen ein.
Wie weit die Sexualisierung der Politik durch den Genderismus inzwischen geht, zeigt die Tatsache, dass Parteien, die ausdrücklich nur männliche oder nur weibliche Interessen vertreten, von der Vorschrift der Parität ausgenommen sind.
Nach der Logik dieses Vorschlags kann es nur noch zwei Parteien geben: die der Männer und die der Frauen. Die herkömmlichen Parteien werden entlang der Geschlechterdifferenz zweigeteilt. Damit wird eine neue Apartheid eingeführt. Das Prinzip der entsexualisierten, nicht rassistisch organisierten, allgemein-menschlichen Repräsentation, das bisher das Parteienwesen bestimmte, wird aufgehoben. Dasselbe gilt für die Gesellschaft. Männer sollen nicht mehr die Interessen von Frauen, Frauen nicht mehr jene von Männern vertreten können. Nicht mehr ein Mensch repräsentiert den anderen, sondern das Geschlecht repräsentiert sich selbst.