Ebenso lang wie die Liste der Kritiker dieses Regimes ist auch jene der Beschwerdepunkte: angefangen von der Abschaffung von Grundrechten wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Bewegungs- und Gewerbefreiheit, der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch »indirekten« Impfzwang, über die Abschaffung des Föderalismus und des Rechtsweges bis hin zu genereller Unverhältnismäßigkeit verhängter »Maßnahmen«. Von gesetzgeberischem Akt zu gesetzgeberischem Akt, von Verordnung zu Verordnung, von Erlass zu Erlass vergrößert sich die Liste der Gravamina, der verhaltene und offene Protest nimmt zu, gleichzeitig aber auch die Anstrengungen des Gesundheitsregimes, diesen zu unterdrücken oder zu kriminalisieren.
Das sogar von Parteien (FDP, Freie Wähler) angerufene Bundesverfassungsgericht sieht trotz all dieser Beschwerden keinen akuten Handlungsbedarf, während der Verfassungsschutz auf Geheiß der Regierung Bürgerrechtsbewegungen beobachtet, deren einziges erklärtes Ziel die Verteidigung der Grundrechte ist – ausgewiesen durch das Grundgesetz, das sie demonstrativ vor sich hertragen. Kritiker an den Einschränkungen dieser Grundrechte werden derweilen öffentlich diffamiert und verleumdet, stigmatisiert und verfemt. Ihnen wird eine Verschwörung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeworfen, obwohl der Anschlag gegen diese Grundordnung in Wahrheit von der Gegenseite ausgeht.