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Selbsterkenntnis in der Geschichte

Band 1 | 1875–1952

Das Werk »Selbsterkenntnis in der Geschichte. Anthroposophische Gesellschaft und Bewegung im 20. Jahrhundert« bietet ein Jahrhundert Anthroposophie in verdichteter Form. Worum es geht, beschreibt die Einleitung.

Das Buch kann hier erworben werden. Oder in jeder Buchhandlung

Band 2 | 1953–1982

Der Zeitraum, den dieser zweite Band der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft und Bewegung umfasst, wurde von Albert Steffen und Rudolf Grosse geprägt. Albert Steffen war bis zu seinem Tod 1963 Vorsitzender der Gesellschaft.

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Band 3 | 1983–2000

Band 3 umfasst die rund zwei Jahrzehnte von 1983–2000 unter der Leitung Manfred Schmidt-Brabants. Sie sind geprägt durch den beispiellosen Aufschwung der anthroposophischen Bewegung ab den 1990er Jahren und die tiefgreifende Krise im Selbstverständnis der Anthroposophischen Gesellschaft. Das Ende des Jahrhunderts führte Bewegung und Gesellschaft an die Schwelle der Selbsterkenntnis und zur heraufdämmernden Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung.

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Warum weiße Privilegien ein Mythos sind (1)

Sind weiße Privilegien schuld? In den USA, mittlerweile auch in Europa, wird vielfach behauptet, eine hinreichende kausale Erklärung für den unterschiedlichen gesellschaftlichen Erfolg verschiedener sozialer Gruppen sei die Tatsache, dass Weiße gegenüber anderen »Rassen« – wobei der Begriff der Rassen eigentlich als rassistisch gilt – privilegiert seien. Ersatzweise wird auch von »strukturellem oder systemischem Rassismus« oder »impliziten Ordnungen der Ungleichheit« gesprochen.

Satirische Starbucks Anzeige, die den amerikanischen Diskurs über weiße Schuld auf’s Korn nimmt.

Satirische Starbucks Anzeige, die den amerikanischen Diskurs über weiße Schuld auf’s Korn nimmt. Mit freundlicher Genehmigung von babylonbee.com

Das Problem dieser Behauptungen ist nicht nur, dass sie den Rassismus, den sie angeblich überwinden wollen, wieder in die soziologische und politische Diskussion einführen, wenn auch unter vermeintlich positiven Vorzeichen (Diskriminierung von Weißen, also gegen Weiße gerichteter Rassismus, sei legitim, weil durch sie früher oder immer noch vorhandener Rassismus gegen Nichtweiße im Namen sozialer Gerechtigkeit ausgeglichen werde; Stichwort: reverse racism), sondern auch, dass sie eine monokausale Erklärung komplexer gesellschaftlicher Sachverhalte konstruieren, die der tatsächlichen Komplexität des behaupteten Problems bei weitem nicht gerecht wird.

Hinzu kommt, dass dieselben politischen »Aktivisten«, die mit erheblicher Militanz die These vom weißen Privileg vertreten, häufig gleichzeitig Verfechter einer konstruktivistischen Weltsicht sind, von der die ontologische Validität der Begriffe, die das Fundament ihrer Vorwürfe bilden, in Abrede gestellt wird. Zu behaupten, »Rassen« seien »soziale Konstrukte«, und daher nicht real, und gleichzeitig zu behaupten, die Unterdrückung oder Diskriminierung von Menschen, die bestimmten »Rassen« angehörten, sei eine Realität, ist eine contradictio in adiecto (ein Selbstwiderspruch, der darin besteht, das zu bejahen, was man verneint oder umgekehrt). Aber nicht nur die Gesetze der Logik (die ebenfalls als eurozentrische Erfindung denunziert werden) führen die enragierten Antifaschisten ad absurdum, sondern auch ein Blick auf die politische und soziale Realität der Vereinigten Staaten von Amerika. Während hierzulande jeder, der es wagt, auszusprechen, was er sieht, des Rassismus geziehen wird, gehört bei unserem transatlantischen Nachbarn die Diskussion über »Rassenunterschiede« (racial disparities, race differences) zum politischen und wissenschaftlichen Alltag.

Die offensichtlichen theoretischen Mängel ihrer Weltsicht hindern jedoch die genannten Aktivisten nicht daran, ihren Thesen durch direkte Aktionen Nachdruck zu verleihen, die darauf abzielen, jegliche Kritik an ihrer Weltsicht ihrerseits als Reproduktion der behaupteten Unterdrückung zu delegitimieren. Jüngstes Beispiel für diese blindwütige Militanz ist die Antwort einiger Aktivisten auf den Vorschlag Steven B. Gerrards, eines Philosophieprofessors am Williams College in Massachusetts, der anregte, Studenten zu einem Gelöbnis auf die Redefreiheit an der Universität zu bewegen, da diese Privilegierte wie Minderheiten gleichermaßen schütze. »Redefreiheit«, schallte ihm da entgegen, sei »von rechtsgerichteten und liberalen Gruppen als diskursiver Deckbegriff für Rassismus, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie, Transphobie, Ableismus und Klassismus kooptiert worden« und deswegen abzulehnen. Auch hier liegt der performative Selbstwiderspruch auf der Hand: die Studenten beanspruchen für sich selbst grenzenlose Rede- und mehr noch: Handlungsfreiheit, sprechen sie aber allen anderen, die ihren Ansichten widersprechen, ab. Inzwischen wird die Meinungs- und Redefreiheit von solchen Aktivisten gar nicht mehr ins Feld geführt, da sie ohnehin eine Erfindung »alter (oder schon längst toter) weißer Männer«, ein »eurozentrisches« und damit »rassistisches« Konzept sei, stattdessen plädieren sie für so etwas wie vernünftigen Zwang oder schlicht eine Meinungsdiktatur.

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