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Selbsterkenntnis in der Geschichte

Band 1 | 1875–1952

Das Werk »Selbsterkenntnis in der Geschichte. Anthroposophische Gesellschaft und Bewegung im 20. Jahrhundert« bietet ein Jahrhundert Anthroposophie in verdichteter Form. Worum es geht, beschreibt die Einleitung.

Das Buch kann hier erworben werden. Oder in jeder Buchhandlung

Band 2 | 1953–1982

Der Zeitraum, den dieser zweite Band der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft und Bewegung umfasst, wurde von Albert Steffen und Rudolf Grosse geprägt. Albert Steffen war bis zu seinem Tod 1963 Vorsitzender der Gesellschaft.

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Band 3 | 1983–2000

Band 3 umfasst die rund zwei Jahrzehnte von 1983–2000 unter der Leitung Manfred Schmidt-Brabants. Sie sind geprägt durch den beispiellosen Aufschwung der anthroposophischen Bewegung ab den 1990er Jahren und die tiefgreifende Krise im Selbstverständnis der Anthroposophischen Gesellschaft. Das Ende des Jahrhunderts führte Bewegung und Gesellschaft an die Schwelle der Selbsterkenntnis und zur heraufdämmernden Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung.

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Was ist Rassismus? Was hat Anthroposophie damit zu tun?

Der Begriff des Rassismus ist wissenschaftlich und politisch höchst umstritten. Was die politische Umstrittenheit anbetrifft, genügt der Hinweis auf die UN-Konferenz gegen Rassismus in Durban im Jahr 2001, die in einem Eklat endete, als die amerikanische und die israelische Delegation diese Konferenz unter Protest verließen, weil sie befürchteten, die Politik Israels gegen die Palästinenser oder der Zionismus könnten als rassistisch verurteilt werden, wie bereits mehrfach in der Geschichte der UNO.

Aber weder die UNO noch die EU haben den Rassismus explizit definiert. Es gibt auch keinen deutschen Gesetzestext, der eine verbindliche Definition des Rassismus enthielte. Zwar existieren eine Reihe von einschlägigen Gesetzestexten und Konventionen, die sich gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund von Rassenzugehörigkeit richten. Sie setzen paradoxerweise die Existenz von »Rassen« voraus  – da man ohne »Rasseneigenschaften« nicht aufgrund solcher Eigenschaften diskriminiert werden kann –, definieren aber weder den Rassismus noch die sogenannten Rassen, sondern verbieten nur die Vorenthaltung von Rechten oder die Bevorzugung aufgrund von Rasseneigenschaften. Die dekonstruktivistische oder nominalistische Deutung des Rassebegriffs wird jedenfalls von diesen Normen nicht gestützt.

Aus all diesen Texten könnte man eine implizite Definition des Rassismus herauslesen, wonach Rassismus in der Diskriminierung aufgrund von Rassenzugehörigkeit besteht. Unter Diskriminierung wiederum wäre die rechtliche Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund von Rasseneigenschaften zu verstehen.

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