Eine fundamentale Frage ist: Wem gehört der Leib?
Spontan könnte man auf diese Frage antworten: »Mein Leib gehört mir«. Ein ähnliches Argument wurde in den Auseinandersetzungen um die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs verwendet, bei welchem es offenkundig nicht nur um den eigenen Leib geht, sondern auch um die in diesem Leib heranwachsende Person.
Die Frage nach dem Leib. Gesundheit und Krankheit
Nun aber fragen wir nur nach dem eigenen Leib und nach der ihm anhaftenden Gesundheit. Gesundheit ist ein Zustand, in dem sich mein Leib befindet, Krankheit ein anderer. (Wir sprechen hier nur von Krankheiten des Leibes, nicht von solchen der Seele oder des Geistes). Die meisten Krankheiten betreffen als Zustände meines Leibes in erster Linie mich selbst und andere Menschen nur insofern, als sie von meiner Krankheit sozial berührt werden: als Angehörige, als Mitarbeiter des Gesundheitswesens, als Beitragszahler, die das Gesundheitswesen mitfinanzieren.
Anders verhält es sich mit ansteckenden Krankheiten, Zuständen meines eigenen Leibes, die per definitionem nicht bei mir bleiben, sondern auf andere übergehen können. Insofern stellen ansteckende Krankheiten besondere Leibeszustände dar, die immer auch über die begrenzte Sphäre dessen hinausweisen, was ich mir selbst zurechnen darf.
Bei nicht ansteckenden Krankheiten hat die Frage nach dem Schutz anderer vor meinen eigenen Leibeszuständen keinen Sinn, weil sie nicht ansteckend sind. Ansteckende Krankheiten beziehen sich jedoch stets auch auf andere, die durch die Art, wie ich mich als Erkrankter verhalte, ebenfalls erkranken könnten. Im Gegensatz zu individuellen Erkrankungen, die zunächst nur mich selbst betreffen, könnte man ansteckende Krankheiten daher als »demische« Krankheiten bezeichnen, weil sie das Gemeinwesen, den demos betreffen. (Daher auch die Ausdrücke »Epi-demie« oder »Pan-demie«).
Wenn andere durch ein Risiko der Ansteckung oder tatsächliche Ansteckung von meiner Krankheit befallen werden können, stellt diese Erkrankung die Frage nach dem sozialen Ganzen und dem Verhältnis zwischen diesem Ganzen und meinem Leib.
Bin ich noch souveräner Herr über meinen Leib, wenn sich meine Erkrankung potentiell auf das soziale Ganze auswirken kann? Hat dieses soziale Ganze nicht das Recht, über meinen Leib mitzubestimmen, um sich vor dem Risiko zu schützen, das mein Leib für es darstellt?
Infektionskrankheiten können nie nur auf der individuellen Ebene des einzelnen Erkrankten betrachtet werden, die Gesamtheit der potentiell Mitbetroffenen ist immer schon in das Krankheitsgeschehen involviert, ob ich es will oder nicht. Insofern machen Epidemien sichtbar, was bei allen anderen Formen von Erkrankungen ebenso der Fall ist: sie betreffen stets auch andere, zwar nicht durch die Möglichkeit der Ansteckung, aber als Mitleidende und Mithelfende.