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Selbsterkenntnis in der Geschichte

Band 1 | 1875–1952

Das Werk »Selbsterkenntnis in der Geschichte. Anthroposophische Gesellschaft und Bewegung im 20. Jahrhundert« bietet ein Jahrhundert Anthroposophie in verdichteter Form. Worum es geht, beschreibt die Einleitung.

Das Buch kann hier erworben werden. Oder in jeder Buchhandlung

Band 2 | 1953–1982

Der Zeitraum, den dieser zweite Band der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft und Bewegung umfasst, wurde von Albert Steffen und Rudolf Grosse geprägt. Albert Steffen war bis zu seinem Tod 1963 Vorsitzender der Gesellschaft.

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Band 3 | 1983–2000

Band 3 umfasst die rund zwei Jahrzehnte von 1983–2000 unter der Leitung Manfred Schmidt-Brabants. Sie sind geprägt durch den beispiellosen Aufschwung der anthroposophischen Bewegung ab den 1990er Jahren und die tiefgreifende Krise im Selbstverständnis der Anthroposophischen Gesellschaft. Das Ende des Jahrhunderts führte Bewegung und Gesellschaft an die Schwelle der Selbsterkenntnis und zur heraufdämmernden Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung.

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Wider das Vergessen

Dass Unrecht gesühnt wird, darauf beruht der gesellschaftliche Verkehr im Rahmen des Rechtsstaats. Die dem Recht angemessene Sühne ist die vom Gesetz in Aussicht gestellte Strafe. Sie hat nichts mit Rache zu tun, sondern mit der Achtung des Rechts.

Wider das Vergessen

Wird das Recht nicht mehr geachtet, zerfällt der Rechtsstaat und mit ihm die Gesellschaft, die auf der Voraussetzung seiner Geltung beruht. Wenn das Recht zerfällt, tritt an seine Stelle die Gewalt und mit ihm die Rache. Regelbasierte Ahndung von Unrecht durch Richter ist durch die Vernunft gezügelte Rache. Solche Ahndung gehört zur Herrschaft des Rechts ebenso wie die Vertretung durch einen Anwalt oder die Unschuldsvermutung. Wer das Recht bricht oder es beugt, verlässt die Zivilisation, denn Zivilität setzt durch Regeln geordneten Verkehr voraus, die für alle gelten. Während der zwei Jahre des Coronaregimes mussten wir erleben, wie die in der Verfassung unseres Staates festgelegten Grundregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens gebeugt und gebrochen wurden, auch von Instanzen, die dazu berufen sind, sie zu schützen. Die massenhaften Rechtsverletzungen – die hier nicht aufgezählt werden müssen und im übrigen fortdauern – dürfen nicht ungesühnt bleiben. Der Journalist und Autor Roland Rottenfußer veröffentlichte jüngst ein beherztes Plädoyer wider das Vergessen, in dem er die politische und juristische Aufarbeitung des unter dem Coronaregime geschehenen Unrechts fordert. Der anthroblog übernimmt das Plädoyer, weil er seine Forderungen für gerechtfertigt hält.

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