Am 26. September erhob Boos in einem Brief schwere Vorwürfe gegen Steffen und drohte mit einem Gerichtsverfahren, falls letzterer keinen akzeptablen Vorschlag zur Beseitigung dieser »Ehrenkränkung« vorlege.
Boos schrieb: »Zu Ihrer Orientierung stelle ich fest: für die Behebung einer solchen Ehrenkränkung räumt der Rechtsstaat die Zivil- und Strafklage vor dem zuständigen Gericht ein. Wenn der Rechtsbrecher nicht Irgendwer ist, sondern ein Dichter und Vorsitzender einer auf Esoterik gegründeten Gesellschaft, ändert das an dieser Zuständigkeit, auch geistig-moralisch nichts. Diese Umstände geben kein Privileg zum Rechtsbruch. Wo der soziale Zusammenhang noch nicht autoritär-krankhaft ist, fallen solche Umstände vielmehr erschwerend ins Gewicht. Indem Sie mir gegenüber nun sogar kriminell geworden sind, haben Sie einen Konflikt, dessen geistig-soziale Bereinigung Sie immer verweigert haben, in die Sphäre des Rechtsstaats geworfen.
Aber durch ihr unmenschliches und widerrechtliches Verhalten haben Sie auch die Gesellschaft, deren Vorsitzender Sie sind, in den von Ihnen zu verantwortenden Tatbestand verstrickt. Mit Rücksicht auf die Gesellschaft gebe ich Ihnen bis am 5. Oktober Gelegenheit, einen die Lebensinteressen der Gesellschaft und des Goetheanum berücksichtigenden Vorschlag zu einer Beseitigung der Ehrenkränkung in ihrem vollen Umfang zu machen«.
Steffen, der abstritt, irgendwelche ehrverletzenden Äußerungen gegenüber Bleiker ausgesprochen zu haben, erbat daraufhin von diesem eine »ehrenwörtliche« Erklärung über den Inhalt ihres Gespräches und eine Abschrift des Briefes, den Bleiker an Boos geschickt hatte. Diese ließ er im Sekretariat der Gesellschaft (bei Wachsmuth) zur Einsicht für alle Mitglieder deponieren, die an einer Überprüfung der Behauptungen von Boos interessiert waren.
Nachdem der Termin vom 5.10. verstrichen war, ohne dass Steffen einen Vorschlag zur »Ehrenrettung« vorgebracht hätte, verklagte Boos Steffen, Wachsmuth und Bleiker vor Gericht wegen Ehrverletzung, bzw. Verbreitung verletzender Behauptungen und wahrheitswidriger Aussagen.
Am 15. Dezember 1943 versandte Marie Steiner ihrerseits einen Rundbrief, den sogenannten »zweiten Verständigungsappell« in dem sie sich vor Boos stellte und alle am Streit beteiligten Parteien zur Besinnung aufrief. Gleichzeitig unterbreitete sie den unkonventionellen und für manche verräterisch erscheinenden Vorschlag, falls die Konflikte nicht mehr zu bewältigen seien, das Problem wie Steiner zu lösen, der 1923 angesichts eines unüberwindlichen Generationenkonflikts die Gründung der Freien Anthroposophischen Gesellschaft neben der bereits bestehenden vorgeschlagen hatte.