Gastbeitrag von Dr. David Bell und Dr. Thi Thuy Van Dinh
Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt: »Kein Land wird seine Souveränität an die WHO abtreten« und bezieht sich dabei auf den neuen Pandemievertrag der WHO und die vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die derzeit verhandelt werden.
Seine Aussagen sind klar und unmissverständlich und stehen in völligem Widerspruch zu den Texten, auf die er sich bezieht.
Eine rationale Prüfung der fraglichen Texte zeigt, dass:
- In den Dokumenten eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf die WHO in Bezug auf grundlegende Aspekte der gesellschaftlichen Funktion vorgeschlagen wird, zu deren Umsetzung sich die Länder verpflichten.
- Die Generaldirektion der WHO die alleinige Befugnis haben wird, zu entscheiden, wann und wo sie angewendet werden.
- Die Vorschläge nach internationalem Recht verbindlich sein sollen.
Die von Politikern und Medien immer wieder geäußerte Behauptung, die Souveränität gehe nicht verloren, wirft daher wichtige Fragen zu den Beweggründen, der Kompetenz und der Ethik auf.
Die Texte zielen darauf ab, die Entscheidungsbefugnis, die derzeit bei den Nationen und Einzelpersonen liegt, auf die WHO zu übertragen, wenn deren Generaldirektion entscheidet, dass ein bedeutender Krankheitsausbruch oder eine andere gesundheitliche Notlage droht, die wahrscheinlich mehrere nationale Grenzen überschreitet. Es ist ungewöhnlich, dass Staaten sich verpflichten, externen Instanzen in Bezug auf die Grundrechte und die Gesundheitsversorgung ihrer Bürger zu folgen, vor allem, wenn dies große wirtschaftliche und geopolitische Auswirkungen hat. Die Frage, ob tatsächlich Souveränität übertragen wird, und der rechtliche Status eines solchen Vertrags sind daher von entscheidender Bedeutung, insbesondere für die Gesetzgeber demokratischer Staaten. Sie haben die absolute Pflicht, sich ihrer Sache sicher zu sein. Wir untersuchen diese Sache hier systematisch.