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Anthroposophie / trithemius verlag / Jahrbuch 2001 Wimmern / Die Individualität und das größere Ganze

Unter Hammer und Hakenkreuz

Von Lorenzo Ravagli

Unter Hammer und Hakenkreuz. Der völkisch-nationalsozialistische Kampf gegen die Anthroposophie

Ravaglis Untersuchung zeigt die bedeutende Rolle, die die Anthroposophie im gesellschaftlichen Diskurs der wilhelminischen Ära und der Weimarer Republik spielte. Sie dokumentiert, in welcher Form sich die militant-konservativen und rechts-revolutionären Kreise dieser Gesellschaft von der Anthroposophie absetzten. Dadurch ergibt sich ein völlig neuer Blick auf die frühe anthroposophische Bewegung. Ist Rudolf Steiner in die völkische, die alldeutsche oder deutsch-nationale Bewegung einzuordnen? Diese Behauptung wird von manchen Autoren aufgestellt, die Steiner als deutschen Chauvinisten, als Befürworter des Imperialismus, der Rassenhygiene, ja als Esoteriker des Nationalsozialismus zu denunzieren versuchen. Die vorliegende Untersuchung stellt die Kampagnen und Intrigen dar, die vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Machtergreifung der NSDAP aus dem rechtskonservativen bis rechtsextremen politischen Spektrum gegen die Anthroposophie inszeniert wurden. Die bedeutendsten völkischen und nationalistischen Verbände der Kaiserzeit und der Weimarer Republik gehörten zu den erklärten Feinden der Anthroposophie. Lorenzo Ravagli rekonstruiert den fundamentalen Gegensatz zwischen der Anthroposophie und jeder Art von völkischer Bewegung.

Der zweite Teil des Buches vermittelt einen Einblick in die weltanschaulichen Konflikte innerhalb der theosophischen Bewegung und arbeitet die grundlegenden Differenzen zwischen dem von Guido von List konzipierten Armanismus bzw. der Ariosophie und der Anthroposophie Rudolf Steiners heraus. Dabei wird deutlich, dass ein erheblicher Teil der theosophischen Gegner der Anthroposophie aus Anhängern der völkischen Bewegung bestand, die versuchten, die humanistischen und menschheitlichen Ziele der Theosophie bzw. Anthroposophie für ihre gruppenegoistischen Ziele zu vereinnahmen.


Die Individualität und das größere Ganze, dem sie angehört

Nun konnte Steiner allerdings nicht gänzlich von der historischen und politischen Realität absehen, in der er 1886 seine Grundlinien ... schrieb. Es wäre blauäugig gewesen, die Grundsätze einer radikal individualistischen Weltsicht zu erörtern, die nach dem Erscheinen seiner Philosophie der Freiheit 1894 sogar als Weltsicht eines individualistischen Anarchismus bezeichnet wurde101, ohne die historische Wirklichkeit Österreichs, der europäischen Nationen oder die Weltsituation im allgemeinen zu berücksichtigen. Deswegen führt Steiner weiter aus:

»Der Mensch gehört aber nicht nur sich, er gehört auch der Gesellschaft an. Was sich in ihm darlebt, ist nicht bloß seine Individualität, sondern zugleich jene des Volksverbandes, dem er angehört. Was er vollbringt, geht ebenso wie aus der seinen, zugleich aus der Vollkraft seines Volkes hervor. Er erfüllt mit seiner Sendung einen Teil von der seiner Volksgenossenschaft. Es kommt darauf an, dass sein Platz innerhalb seines Volkes ein solcher ist, dass er die Macht seiner Individualität voll zur Geltung bringen kann.

Dasistnurmöglich,wennderVolksorganismuseinderartigerist,dassdereinzelneden Ort finden kann, wo er seinen Hebel anzusetzen vermag. Es darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, ob er diesen Platz findet.

Die Weise zu erforschen, wie sich die Individualität innerhalb der Volksgemeinde darlebt, ist Sache der Volkskunde und der Staatswissenschaft.«102

Auch hier betont Steiner wiederum – inmitten der Hochblüte der verschiedenen Kollektivismen in Österreich-Ungarn, die nicht um das Recht der einzelnen Individualität, sondern um das Recht der Volksindividualitäten – die in der Nationalitätendiskussion des Habsburgerreiches als »historisch-politische Individualitäten« oder »Nationalitäten« bezeichnet wurden – kämpften, die Notwendigkeit, die historisch-politische Individualität oder Nationalität so aufzufassen, dass sie die individuelle Selbstbestimmung nicht behindere: ja, noch mehr, der Volksverband muss so organisiert werden, dass der Einzelne die Macht seiner Individualität innerhalb seines Volkes (seiner Nationalität) voll zur Geltung bringen kann. Man unterschied in der Habsburgermonarchie in der Regel zwölf solche Nationalitäten: Deutsche, Tschechen, Polen, Ruthenen (Karpatho-Ukrainer), Slowenen, Italiener, Madjaren, Slowaken, Rumänen, Serben und Szekler. Dazu kamen eine Vielzahl von nationalen Minderheiten in praktisch allen Gebieten dieser Nationalitäten. Individualrechte dürfen nach Steiner durch Verfassungsrechte nicht eingeschränkt oder gar gebrochen werden, sondern müssen diese garantieren und fördern. Der Staat hat dem einzelnen Menschen zu dienen und nicht der einzelne Mensch dem Staat. Volkskundeund Staatswissenschaft werden explizit die Aufgaben zugewiesen, die Art und Weise zu erforschen, wie sich die Individualität innerhalb der Gemeinschaft, der sie angehört, darlebt und darleben kann, wobei die Volkskunde eher historisch ausgerichtet ist und das Wirken der Einzelpersönlichkeiten innerhalb der historisch-politischen Individualitäten untersuchen soll, während die Staatswissenschaft solche Formen von Verfassungen entwickeln soll, die sowohl Ausdruck der jeweiligen historisch-politischen Individualität sind, als auch zulassen, dass sich das einzelne Individuum im Rahmen dieser Verfassung voll zur Geltung bringt. In diesem Sinne weist Steiner an der betreffenden Stelle der Staatswissenschaft die Aufgabe zu, die Volksindividualität zu erforschen: »Die Volksindividualität ist der Gegenstand dieser Wissenschaft. Diese hat zu zeigen, welcheFormderstaatlicheOrganismusanzunehmenhat, wenn die Volksindividualität in demselben zum Ausdrucke kommen soll. Die Verfassung, die sich ein Volk gibt, muss aus seinem innersten Wesen heraus entwickelt werden. Auch hier sind nicht geringe Irrtümer im Umlauf. Man hält die Staatswissenschaft nicht für eine Erfahrungswissenschaft. ManglaubtdieVerfassung aller Völker nach einer gewissen Schablone einrichten zu können.

Die Verfassung eines Volkes ist aber nichts anderes, als sein individueller Charakter in festbestimmte Gesetzesformen gebracht. Wer die Richtung vorzeichnen will, in der sich eine bestimmte Tätigkeit eines Volkes zu bewegen hat, darf diesem nichts Äußerliches aufdrängen: er muss einfach aussprechen, was im Volkscharakter unbewusst liegt.«103 Dies bedeutet nichts anderes, als dass sich ein Volk, das sich als solches betrachtet, auch selbst seine Verfassung geben können muss, dass ihm diese nicht von außen aufgedrängt werden darf. Gleichzeitig darf diese politische Autonomie natürlich die Individualrechte und die Rechte von Minderheiten nicht verletzen. Steiner geht offenbar von der Überzeugung aus, dass in jeder historisch-politischen Individualität, also in jeder Nationalität, wenn sie die Möglichkeit besitzt, sich ihre Verfassung selbst zu geben, soviel Vernunft waltet, dass ihre Verfassung, wenn sie denn aus dem freien Walten der Vernünftigen hervorgeht, die Freiheitsrechte anderer Volksindividualitäten und einzelner Individuen nicht verletze. Die Volkskunde, die die Individualität des Volkes als vernünftige begreifen soll, setzt voraus, dass sich in jeder ethnischen Gruppe die Vernunft ausspricht, sofern sie nicht von anderen ethnischen Gruppen unterdrückt wird. »DieVolksindividualitätalsvernünftigezubegreifen,istdie Methode der Volkskunde. Der Mensch gehört einem Ganzen an, dessen Natur die Vernunftorganisation ist.«104 Durch das Walten der Vernunft im einzelnen Menschen und durch das Walten der Vernunft der Einzelnen, die sich als Teile eines größeren, gesellschaftlichen (gemeinschaftlichen) Ganzen verstehen, dem sie angehören, ergibt sich für Steiner ein Ausblick auf die menschheitliche Vernunftorganisation, an der alle menschlichen Individuen teilhaben. Die Vernunft soll walten im Handeln des Einzelnen und sie soll walten im Handeln der historisch-politischen Individualitäten, die durch Einzelne vertreten werden. Steiner beschwörthierdasVernunftidealderAufklärung angesichts des politischen Irrationalismus, der sich in den anschwellenden Nationalismen der Völker des Habsburgerreiches bekundete, die kollektive Eigenschaftlichkeiten der individuellen Freiheit überordneten.

Greifen wir noch einmal auf einen Aufsatz aus dem Jahr 1888 zurück, aus dem sich ein Aufschluss über jenen kryptischen Satz aus dem oben behandelten Brieffragment ergibt, das von einem anzustrebenden »Handelsstaat ohne Geld und Börse« spricht. Über die von Papst Leo XIII publizierte Enzyklika schreibt Steiner am 13. Juli 1888 in der Deutschen Wochenschrift einen Artikel, in dem er sich zugleich zum wahren Liberalismus bekennt und den hemmungslosen »Börsenliberalismus« – heute würde es heißen »Neoliberalismus« – verwirft. Die Passagen über den positiven Gehalt des Liberalismus, die das Barometer des Fortschritts im Verständnis und der praktischen Verwirklichung der Freiheitsidee sehen und die Vertiefung dieses Verständnisses in der neuesten Zeit mit der christlichen Lehre von der Gleichwertigkeit aller Menschen vor Gott und ihresgleichen in Beziehung setzen, wurden bereits weiter oben besprochen. Nun folgt aber die Kritik jener Form des Liberalismus, durch den dieser seiner eigenen ursprünglichen Intention untreu geworden ist, jenes Liberalismus, den Steiner als »Pseudo-Liberalismus« oder »Börsenliberalismus« bezeichnet:

»Wie jeder an sich richtige Grundsatz, so kann natürlich auch dieser in fehlerhafter Form aufgefasst werden und damit unsägliches Unheil anrichten. Ja, man kann überhaupt von der Einführung der wahren Gestalt dieses Grundsatzes in das praktische Leben noch nicht viel bemerken. Es liegt nämlich der Irrtum nahe, dass mit der Aufstellung der Maxime, nur dem eigenen Innern zu folgen, jedwede Geltendmachung subjektiver Willkür rein individuellen Strebens gerechtfertigt sei. Das aber führt notwendig dazu, dass Willkür gegen Willkür, subjektive Interessen gegen subjektive Interessen stehen und endlich ein Kampf aller gegen alle herauskommt, ein »Kampf ums Dasein«, in dem nicht allein der Stärkere gegen den Schwächeren, sondern der Unredliche gegen den Redlichen, der Unlautere gegen den Freund der Wahrheit siegt. Zu dieser Ausartung ist das Freiheitsprinzip in den letzten Dezennien wirklich gekommen, und was man landläufig heute als Liberalismus bezeichnet, das ist dieses Zerrbild des modernen Geistes. Es ist traurig, aber leider nur zu wahr, dass hier eine ursprünglich richtige Anschauung zu dem scheußlichen System der Ausbeutung des Individuums durch das Individuum geführt hat. Es ist nur schade, dass dieser Börsenliberalismus so lange sein Unwesen getrieben hat, denn nur weil er die Köpfe gegen alles, was wahrhaft den Namen der Freiheit führt, blind machte, haben sich viele sonst nicht unbedeutende Männer von der freiheitlichen Bewegung abgewendet und der Reaktion in die Arme geworfen. Jetzt scheint glücklicherweise die Todesstunde jenes Pseudo-Liberalismus nicht mehr ferne.

Der Mensch ist eben nicht bloß ein individuelles Wesen, sondern er gehört einem größeren Ganzen, einer Nation an. Was man sonst Gattung nennt, das ist für den Menschen die Nation [gemeint im Sinne der historisch-politischen Individualitäten des Habsburgerreichs und nicht im Sinn des Nationalstaats, L. R.]. Und wie, was gleichwertig ist, auch in seinen Äußerungen sich als gleichartig erweist, so wird auch die Stimme der Vernunft, wenn der Mensch wirklich objektiv auf sie hört, nicht in diesem Individuum so, in jenem anders sprechen. Und wenn auch die Vernunft in vielen Menschen numerisch verschieden, so ist sie doch inhaltlich gleich; gibt sich das Individuum wahrhaft in den Bann derselben und nicht in den der subjektiven Willkür und des Egoismus, so kann das Wollen des einen das des andern nicht ausschließen, sondern wird sich mit ihm begegnen, es ergänzen und unterstützen. So werden die Strebungen einer Anzahl von Individuen, die staatlich zusammengehören, ein vernünftig geordnetes System bilden, innerhalb welchem sich der einzelne wirklich frei bewegen kann. In diesem System wird jeder seine Aufgabe erfüllen, ohne von dem andern eingeschränkt, bekämpft oder ausgebeutet zu werden; er wird weder durch eine Autorität, wie in der katholischen Weltanschauung, noch durch den Egoismus des andern, wie beim modernen pseudoliberalen Staate, in seiner Freiheit beengt sein. [Hervorhebung L.R.] Das ist eine Staatsordnung, wie sie dem wahren Liberalismus entspricht und wie sie zugleich als wahrhaft staatssozialistisch bezeichnet werden kann.

Immer klarer zeigen die Ereignisse, dass sich diese Anschauung von unserer Lebensgestaltung in die Wirklichkeit heraufarbeitet. Sie bedeutet den wahren Fortschritt gegenüber der alten kirchlichen Ordnung. Sie ist es, die eine neue Zeitepoche begründen wird; gegen sie werden päpstliche Rundschreiben nichts vermögen. Sie ist eine historische Notwendigkeit, wie es einst das Christentum war. Der Pseudo-Liberalismus ist keine ...«

Dieser Text enthält eine Andeutung der späteren Dreigliederungsidee. Das vernünftig geordnete System des Staates, in dem sich der Einzelne frei bewegen kann, besitzt sein Zentrum in einer Sphäre der verfassungsmäßigen Gleichheit der Rechte. Diese Rechtsgleichheit, die die Autonomie des Einzelnen und die gleiche Beteiligung Aller an der Gestaltung des Staates sichert, darf weder durch wirtschaftliche Ausbeutung noch durch religiöse oder kulturelle Autoritäten eingeschränkt werden. Der Staat als vernünftig geordnetes System schränkt die Freiheit nicht ein, sondern sichert sie, die Einzelnen bekämpfen sich nicht, weil das Recht herrscht und den Frieden sichert, und die Entfaltung des Einzelnen ist weder durch ein System der Ausbeutung noch durch geistige Mächte gefährdet, die die Gleichheit der Rechte aufheben könnten. Steiner spielt hier mit den Ideen der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit und ordnet sie unterschiedlichen Sphären des vernünftig geordneten Ganzen zu, wobei das Individuum in die Totalität des Ganzen eingeordnet ist und an allen gesellschaftlichen Sphären teilhat.

Fortsetzung: Individualität, Nationalität, Universalität


Anmerkungen

101) Rudolf Steiner, Grundlinien einer Erkenntnistheorie der Goetheschen Weltanschauung, 1886, Dornach 1979, S. 116/17.

102) Siehe die bereits zitierten Vorträge Steiners, GA 183 a aus dem Jahr 1918. Hier bemerkt er am 24. November: »Es war das neunzehnte Jahrhundert schon ziemlich weit herangerückt, da hat ein einsichtiger Mann die schöne Abhandlung geschrieben: Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen. Es war ein preußischer Minister, Wilhelm von Humboldt. Diese Abhandlung lag mir ganz besonders  deshalb am Herzen, weil in den neunziger Jahren und noch etwas in das zwanzigste Jahrhundert herein gerade meine Philosophie der Freiheit – nicht durch meinen Willen, aber durch andere – immer unter die Literatur »individualistischer Anarchismus« gestellt wurde. Das erste Werk war immer Wilhelm von Humboldts Grenzender Wirksamkeit des Staates zu bestimmen, als das letzte Werk war gewöhnlich immer meine Philosophie der Freiheit, zeitlich angeordnet, eingereiht. Nun, sie sehen, es ist möglich gewesen, registriert zu werden unter »individualistischer Anarchismus«, aber immerhin zusammen mit einem preußischen Minister!« S. 213.

103) Grundlinien ..., a.a.O., S. 123.

104) Ebenda.

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