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Unter Hammer und Hakenkreuz

Von Lorenzo Ravagli

Unter Hammer und Hakenkreuz. Der völkisch-nationalsozialistische Kampf gegen die Anthroposophie

Ravaglis Untersuchung zeigt die bedeutende Rolle, die die Anthroposophie im gesellschaftlichen Diskurs der wilhelminischen Ära und der Weimarer Republik spielte. Sie dokumentiert, in welcher Form sich die militant-konservativen und rechts-revolutionären Kreise dieser Gesellschaft von der Anthroposophie absetzten. Dadurch ergibt sich ein völlig neuer Blick auf die frühe anthroposophische Bewegung. Ist Rudolf Steiner in die völkische, die alldeutsche oder deutsch-nationale Bewegung einzuordnen? Diese Behauptung wird von manchen Autoren aufgestellt, die Steiner als deutschen Chauvinisten, als Befürworter des Imperialismus, der Rassenhygiene, ja als Esoteriker des Nationalsozialismus zu denunzieren versuchen. Die vorliegende Untersuchung stellt die Kampagnen und Intrigen dar, die vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Machtergreifung der NSDAP aus dem rechtskonservativen bis rechtsextremen politischen Spektrum gegen die Anthroposophie inszeniert wurden. Die bedeutendsten völkischen und nationalistischen Verbände der Kaiserzeit und der Weimarer Republik gehörten zu den erklärten Feinden der Anthroposophie. Lorenzo Ravagli rekonstruiert den fundamentalen Gegensatz zwischen der Anthroposophie und jeder Art von völkischer Bewegung.

Der zweite Teil des Buches vermittelt einen Einblick in die weltanschaulichen Konflikte innerhalb der theosophischen Bewegung und arbeitet die grundlegenden Differenzen zwischen dem von Guido von List konzipierten Armanismus bzw. der Ariosophie und der Anthroposophie Rudolf Steiners heraus. Dabei wird deutlich, dass ein erheblicher Teil der theosophischen Gegner der Anthroposophie aus Anhängern der völkischen Bewegung bestand, die versuchten, die humanistischen und menschheitlichen Ziele der Theosophie bzw. Anthroposophie für ihre gruppenegoistischen Ziele zu vereinnahmen.


Steiner in Weimar

Richtig ist, wie Bierl erwähnt, dass Steiner sein Hochschulstudium ohne eine venia legendi beendete und Hauslehrer bei der Wiener Familie Specht wurde (B, 19/20). Bei Bierl klingt dies allerdings so, als hätte Steiner sein Studium abbrechen müssen, weil er ein Versager war, um dann sein Dasein als Hauslehrer zu fristen. In Wahrheit konnte Steiner aufgrund seines bisherigen Ausbildungsganges und der Zugangsvoraussetzungen in Österreich sein Studium gar nicht mit einem akademischen Grad abschließen. Diesen erwarb er 1891 in Rostock mit der bereits erwähnten Dissertation über Fichtes Wissenschaftslehre, die kurz darauf unter dem Titel Wahrheit und Wissenschaft. Vorspiel einer »Philosophie der Freiheit« erschien.210 Der Hauptgrund für den Abbruch des Studium ist aber in jenem ehrenvollen Auftrag zu sehen, den der zweiundzwanzigjährige Student der Naturwissenschaften und der Philosophie durch die Vermittlung eines angesehenen Literaturprofessors, der diesen für die Bewältigung dieser Aufgabe befähigter hielt als sich selbst, erhielt: dem Auftrag nämlich, die naturwissenschaftlichen Schriften Goethes für Kürschners Deutsche Nationalliteraturzu edieren, eine Aufgabe, der er sich mit Bravour entledigt, wenn man der Beurteilung nicht philologische, sondern philosophische Maßstäbe zugrunde legt. Die erste öffentliche Anerkennung für seine geistigen Leistungen wurde Steiner in der Folge auch für diese Goethearbeit zuteil. Auch vergisst Bierl die Tatsache zu erwähnen, dass die Familie Specht eine jüdische Familie war, in der Steiner eine höchst erfolgreiche und von den Mitgliedern dieser Familie zutiefst geschätzte erzieherische Tätigkeit ausübte, die u.a. die Heranziehung eines Hydrozephalen zur Hochschulreife einschloss.211

Bierl erwähnt Steiners Übersiedelung nach Weimar, wohin er ans Goethe und Schillerarchiv zur Edition der Naturwissenschaftlichen Schriften Goethes im Rahmen der Sophien-Ausgabe berufen wurde, was wohl kaum möglich gewesen wäre, wenn man ihn nicht für befähigt gehalten hätte, diese Aufgabe zu bewältigen. Die folgenden Sätze enthalten nichts als Unsinn und Irrtümer. Bierl schreibt: »In diesen Weimarer Jahren verfasste er drei Bücher, von denen zwei, die Philosophie der Freiheit (1894) und Goethes Weltanschauung (1897), zu den Grundlagen der Anthroposophie zählen. In seinem dritten Werk, Friedrich Nietzsche. Ein Kämpfer gegen seine Zeit vertritt Steiner nach seiner Wende zur Theosophie ... eine atheistische Position.« (B, 20)

Erstens vergisst Bierl hier wiederum, Steiners Dissertation von 1891 zu erwähnen. Zweitens ist völlig rätselhaft, wie er dazu kommt, zu behaupten, das Buch Goethes Weltanschauung werde als Grundlage der Anthroposophie betrachtet. Weder Steiner noch ein Autor der Sekundärliteratur hat diese Behauptung je aufgestellt. Wenn überhaupt von einer Grundlegung der Anthroposophie durch Schriften Steiners vor der Jahrhundertwende die Rede sein kann, dann erfolgte diese nach Steiners Selbstverständnis in den Grundlinien einer Erkenntnistheorie der Goetheschen Weltanschauung von 1886, in Wahrheit und Wissenschaft von 1890/91 und in der Philosophie der Freiheit von 1893/94. Sinnvoller ist es allerdings, davon zu sprechen, diese Schriften stellten eine philosophische Form der Anthroposophie dar.

Drittens ist die Behauptung, Steiner habe sein Buch über Nietzsche nach seiner Wende zur Theosophie verfasst, völliger Unsinn. Den ersten Vortrag in der Theosophischen Bibliothek hielt Steiner auf Einladung von Graf und Gräfin Brockdorff erst nach seiner Übersiedelung nach Berlin im Herbst 1899. Weder aus Steiners Nietzschebuch, noch aus sonst einer Publikation des Jahres 1897 geht hervor, dass Steiner 1897 eine Wende zur Theosophie vollzogen hätte. Bierl benötigt aber diese Wende, weil er im Anschluss an seine irrige Behauptung die Rede vom Übermenschen – bei dem es sich bekanntlich um ein zentrales Philosophem Nietzsches handelt – zu einer Vorwegnahme des Anspruches der Anhänger der Anthroposophie umleugnen will, die sich als »karmisch prädestinierte Elite« betrachteten. Im Stile Bierls könnte man gleich auch noch Nietzsche als Theosophen denunzieren, weil er die Idee des Übermenschen konzipierte.

Was Bierl über die beiden anderen von ihm erwähnten Werke verkündet, ist hanebüchener Unsinn. Steiner vertrat nie die Auffassung, die »Intuition« sei »die einzig wahre Methode des Denkens«. Vielmehr stellte Steiner die Intuition der Beobachtung gegenüber: letztere vermittelt dem Menschen den Zugang zur Welt als Wahrnehmung, erstere den Zugang zum Gedankeninhalt der Welt. Intuition in diesem Sinn bezeichnet nichts anderes als die Tätigkeit des Denkens, die allerdings erst im Zusammenwirken mit der Beobachtung zur Erkenntnis führt.

Wenn Bierl behauptet, Steiners »Ausgangspunkt« in der Philosophie der Freiheit sei – »ganz in der Tradition der bürgerlichen Aufklärung der Mensch als vernunftbegabtes Wesen« (B, 20), so widerspricht diese Bemerkung einerseits grundlegend einem seiner Hauptvorwürfe gegen Steiner und die Anthroposophie, nämlich dem Vorwurf des angeblichen Irrationalismus, andererseits zeugt sie von seiner gänzlichen Unbekanntschaft mit der Geistesgeschichte des Abendlandes, die schon in ihren Anfängen den Menschen als vernunftbegabtes Lebewesen verstand. Was an der Voraussetzung, der Mensch sei ein vernunftbegabtes Lebewesen, »bürgerlich« sein soll, ist nicht zu verstehen. Steiner vertrat in der Philosophie der Freiheit im übrigen keineswegs, wie Bierl behauptet, »die pantheistische Ansicht«, dass »ein göttliches Prinzip alle Erscheinungen der Welt beseele«, vielmehr lehnte er Vorstellungen wie die der Weltseele und überhaupt die herkömmliche Gottesvorstellung als Anthropomorphismen ab.

Ebenso irrational und mystifizierend ist Bierls Behauptung, Erkenntnis werde bei Steiner zu »göttlicher Selbsterkenntnis« und sei deswegen »irrational und mystisch, inhaltlich unbestimmt und willkürlich auslegbar.« (B, 21) Die philosophische Tradition, die das menschliche Erkennen als göttliche Selbstauslegung im Menschen auffasst, geht bis in die griechische Antike zurück und spielt in der philosophischen Theologie des Mittelalters nicht nur eine entscheidende Rolle, sie ermöglichte auch die Argumentation der neuzeitlichen emanzipatorischen Geistesströmungen gegen den Machtanspruch der Kirche und noch die englischen, französischen und deutschen Aufklärer führten die Gottebenbildlichkeit des Menschen, die in seiner Vernunftbegabtheit liege, ins Feld, wenn sie gegen kirchliche oder politische Denkverbote kämpften. Kein Geringerer als Hegel, ohne den es keinen Marxismus gäbe, der bekanntlich die Verkehrung der Hegelschen Philosophie in ihren Widersinn darstellt, sah im menschlichen Erkennen die Selbstbewusstwerdung des Absoluten, was sein Denken nicht etwa unbestimmt und inhaltsleer werden ließ, sondern ihm eine solche Bestimmtheit, Klarheit und Rationalität verlieh, dass sie sich völlig dem Verständnishorizont ihrer materialistischen Interpreten entzog. Was eine »willkürlich auslegbare Erkenntnis« sein soll, müsste uns Bierl erst noch erklären. Denn entweder eine Erkenntnis ist tatsächlich eine Erkenntnis, dann bedarf sie keiner Auslegung, weil sie sich selbst auslegt, oder aber eine Behauptung wird als Erkenntnis ausgegeben und stellt in Wahrheit die willkürliche Auslegung eines Sachverhaltes oder der Ansichten eines anderen dar, stellt also die Erektion von Unkenntnis zu Erkenntnis dar. Letzteres ist offensichtlich das einzige methodische Prinzip, das Bierl in seiner Arbeit verfolgt.

Bierl erklärt aber Steiner auf zwei aufeinanderfolgenden Seiten seines Machwerks nicht nur zu einem verschwommenen Mystiker, weil für ihn jede Rede vom Göttlichen Zeugnis verschwommener Mystik ist, sondern zugleich auch noch zu einem schlichten Positivisten, weil er Steiners strenge Betonung des Erfahrungsprinzips nicht versteht (B, 22), zu einem Anti-Ethiker (23), weil er selbst Anhänger einer kollektiven Moral ist, einem biologistischen Atheisten (23), weil er nicht zu begreifen vermag, dass Steiner sich als Verfechter des Erfahrungsprinzips gegen traditionalistische Formen des Supranaturalismus wenden musste und wiederum zu einem Pantheisten (27), da er die subtile Differenz von Pantheismus und Panentheismus nicht nachzuvollziehen vermag. Diese Ansammlung von verworrenen Widersprüchen ist aber nichts als Ausdruck der verworrenen Denkweise Bierls, der aufgrund seiner mangelnden Kenntnis und seiner willkürlichen Interpretationen den roten Faden verliert, und von der Fülle der Gedanken, der er in Steiners Werkentwicklung gegenübersteht, schlicht überfordert ist. »Du gleichst dem Geist, den du begreifst, nicht mir«, möchte man ausrufen.

Wenn Bierl Steiner vorwirft, er habe seine Selbstwidersprüche verschleiern wollen (B, 26), was von einer »pathologischen Veranlagung« Steiners zeuge, dann ist der erste Teil dieser Behauptung schlicht unrichtig, der zweite Teil trifft indessen auf Bierl selbst zu, dessen Pathologie in seinem fanatischen Hass gegen jegliche Form von Spiritualität, ja Idealismus zu sehen ist. Steiner versuchte weder »notorisch, sein Leben als geradlinige Entwicklung darzustellen«, noch versuchte er, seine »Meinungsänderungen zu vertuschen« (B, 26). Wie hätte denn Steiner sonst in den späteren Auflagen seines Nietzschebuches die positive Darstellung von 1895 über Nietzsches Philosophie, die bereits in einen Hinweis auf einen entscheidenden Mangel des Nietzscheschen Denkens mündet, zusammen mit seinen Studien über Nietzsche als psychopathologisches Problem veröffentlichen können? Es zeugt nicht vom Willen Steiners, die »Änderungen seiner Meinung zu verschleiern«, sondern von seiner wissenschaftlichen Redlichkeit, wie er verfuhr. Das Problem liegt ganz woanders: es liegt darin, dass Bierl schlicht unfähig ist, die Vielfalt der gedanklichen Standpunkte, die Steiner seinem Gegenstand gegenüber einnimmt, zusammenzuschauen und die geistige Einheit, die diese Standpunkte miteinander verbindet und aus der sie hervorgegangen sind, zu erfassen. In dieser Vielfalt von Gesichtspunkten liegt allerdings ein methodisches Prinzip, das von Steiners multiperspektivischer Wirklichkeitssicht zeugt, die weiß, dass sie einem Gegenstand nicht durch eine einförmige Betrachtungsweise gerecht werden kann, sondern nur durch das Streben nach Universalität und Totalität. Bierl vermag sich auf diese Multiperspektivität nicht einzulassen, weil er selbst in bornierten, spießbürgerlichen, materialistischen Zwangsvorstellungen befangen ist.

Steiner und die Theosophie


Anmerkungen

210) Steiners Studium und Abschlüsse sind in der Faksimileausgabe der Dissertation dokumentiert: Rudolf Steiners Dissertation, Hrsg. von D. Hoffmann, W. Kugler u. U. Trapp, Rudolf Steiner Studien, Bd. V, Dornach 1991, S. 155-222. Die Dissertation trug den Titel: Die Grundfrage der Erkenntnistheorie mit besonderer Rücksicht auf Fichtes Wissenschaftslehre. Prolegomena zur Verständigung des philosophierenden Bewusstseins mit sich selbst.

211) Steiners erzieherische Tätigkeit im Hause Specht ist dokumentiert in: Rudolf Steiner als Hauslehrer und Erzieher Wien 1884-1890, Beiträge zur Gesamtausgabe, Heft Nr. 112/113, Dornach, Frühjahr 1994.

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